§ 3 - Windkraftanlagen im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Bürgermeister König weist einleitend darauf hin, dass eine ordnungsgemäße Beratung dieses Tagesordnungspunktes nicht möglich sei, da er nicht rechtzeitig öffentlich angekündigt wurde und somit ein Verstoß gegen die Vorschriften der Gemeindeordnung vorliege.

Er erläutert die Absicht der Gemeinde Rosengarten, Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Rahmen des F-Planes auszuweisen; dies sollte im Rahmen der nächsten Fortschreibung berücksichtigt werden.

Bürgermeister Stadel stellt daraufhin die Haltung der Stadt dar, die sich gegen die Ausweisung von Vorrangflächen ausspricht. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen (zahlreiche Landschaftsschutzgebiete) kommen, wie in der in Auftrag gegebenen Untersuchung dargestellt, nur wenige Flächen in Frage, die aber für potentielle Windkraftanlagenbetreiber im Prinzip uninteressant sind, da aufgrund der geringen Windausbeute eine ungünstige Kosten-/Nutzenrelation entsteht.

Die Frage von Oberbürgermeister Pelgrim, ob bei der Gemeinde Rosengarten bereits konkrete Anträge vorliegen, wird von Bürgermeister König verneint; es seien aber schon vereinzelte Anfragen gestellt worden.

Bürgermeister Binnig weist darauf hin, dass hinsichtlich eines Antrages auf der Gemarkung Michelfeld (in Büchelberg) derzeit das Widerspruchsverfahren durchgeführt wird. Auch Michelfeld hält die Aufnahme von Vorrangflächen in die 6. Fortschreibung für wünschenswert.

Stadtrat Neidhardt weist auf die bestehende Rechtslage hin, wonach die an der Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden unabhängig voneinander Vorrangflächen ausweisen können.

Bürgermeister König befürchtet, dass die Stadt bei der Ausweisung von Vorrangflächen in den Nachbargemeinden mit Hinweis auf diese jegliche Ansiedlung von Windkraftanlagen auf ihrem Gemarkungsgebiet verhindern könne.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, dass im Regionalplan keine Windparkflächen (mehr als fünf Einzelanlagen) dargestellt sind. Er hält eine zu starke Reglementierung für überflüssig, da die Windkraft in unserer Region ohnehin keine große Bedeutung habe.

Bürgermeister König plädiert erneuert für eine Regelung, da die jeweiligen Einzelfallentscheidungen doch mit rechtlichen Schwierigkeiten behaftet seien.

Stadtplaner Neumann zeigt die Problematik auf, die die unerwünschte Konzentration bei der Ausweisung vorn Vorrangflächen nach sich zieht.

Nach Ansicht von Bürgermeister König unterschätzt die Stadt die mit Einzelanträgen verbundenen „Gefahren“.

Oberbürgermeister Pelgrim sieht die theoretische Möglichkeit mehrerer Standorte eher als Chance denn als Risiko.

Bürgermeister Binnig plädiert nochmals für eine Steuerung; eine Überlassung an die marktwirtschaftlichen Kräfte könne nicht hingenommen werden.

Daraufhin schlägt Oberbürgermeister Pelgrim vor, dass die Gemeinden Rosengarten und Michelfeld in Vorleistung gehen und eine entsprechende Studie in Auftrag geben.

Stadtrat H. Baumann bekräftigt die ablehnende Haltung der Stadt und gibt zu bedenken, dass bei der Ausweisung von Vorrangflächen auch mit erheblichen Widerständen aus der Bürgerschaft zu rechnen sein wird.

Auch nach Ansicht von Gemeinderat Wüstner unterschätzt die Stadt die „Gefahr“, er zieht das Negativbeispiel Langenburg (Windkraftanlage in der Nähe des Schlosses) heran.

Nach Meinung von Stadtrat Neidhardt sei die Nutzung der Sonnenenergie ohnehin ökologisch sinnvoller als die der Windkraft. Die Bürger sollten von den Gemeinden vorrangig zur Nutzung der Sonnenenergie angehalten werden.

Stadtplaner Neumann erläutert, weshalb in Schwäbisch Hall keine Situation wie in Langenburg (Landschaftsschutzgebiete an den Talhängen) entstehen kann.

Stadtrat Kaiser sieht ebenfalls keinen Bedarf für die Ausweisung von Vorrangflächen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt nochmals dar, dass die wirtschaftliche Ausbeute der Windkraft eher gering ist und deshalb eine „Verspargelung“ der Landschaft nicht zu befürchten sei. Er rät abzuwarten, wohin die Entwicklung geht.

Herr Hesse zitiert die Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuches und erläutert kurz die städtische Untersuchung. Da die Mehrzahl der rechtlich möglichen Flächen ohnehin aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage kommt, sieht er keine zwingende Notwendigkeit für die Ausweisung von Vorrangflächen.

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