§ 74 - Festlegung der Raummieten für die Vergabe städtischer Räume an Vereine und Verbände etc. (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass im Rahmen der Haushalts- und Aufgabenstrukturkommission beraten worden sei, welche Einnahmen bei den städtischen Immobilien erzielt werden sollen.

Für die Vermietung von Vereinsräumen soll gelten:

  1. Dauervermietung 1 €/m² Kaltmiete 1 €/m² Warmmiete
  2. Stundenweise Vermietung Hier ist eine Liste erstellt worden, in der die Nutzungsentschädigung für alle Räumlichkeiten festgelegt wird.

Diese Regelungen sollen demnächst in Kraft gesetzt werden.


Stadtrat J. Baumann möchte einen Ausgleich für die Vereine schaffen, die sich bereits jetzt am Existenzminimum bewegen und durch die Mietzahlungen in ihrem Bestand gefährdet wären.

Stadtrat Reber erwidert, dass in der Strukturkommission von Mieten für alle ausgegangen wurde. Man solle nicht bereits im Vorfeld über Ausnahmen diskutieren.

Stadtrat Schorpp bittet, in die Mietregelungen auch die Räumlichkeiten der Schulen aufzunehmen.

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