§ 77/4 - Fragestunde: Mülldeponie Hasenbühl; hier: Ursprünglich geplante Aufgabe der Deponie im Jahre 1990 (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR vom 20.03.2002, § 56/2

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet über ein Spitzengespräch zwischen der Stadt und dem Landkreis. Der Kreis sei der Auffassung, dass die Einbehaltung der Umlage in Höhe von 500.000 DM vor Jahren nicht rechtmäßig gewesen sei. Der Landkreis dränge auf Rückzahlung. Nach Meinung der Verwaltung, hat die Stadt Rechtsanspruch auf weiteren Schadensersatz in der gleichen Größenordnung wie bei der Einbehaltung.

Der Landrat wolle das Thema in den Kreistag einbringen. Die Stadt müsse jetzt abwarten, ob sie vom Landkreis verklagt wird.

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