§ 71 - Aufstellung des Bebauungsplans „Am Taubenhof“ in Hessental; hier: Entwurfsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 15.04.2002

Beschluss:

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 217-03 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:1.000 vom 28.03.2002 mit Legende und Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

(einstimmig - 33 -)

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