11070/meetingminutes/11072/paragraph

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Die örtliche Bauvorschriften für dieses Plangebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 04.04.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0144-05. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
 
Die örtliche Bauvorschriften für dieses Plangebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 04.04.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0144-05. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 12:01 Uhr

Sachvortrag:

siehe BPA vom 15.04.2002

Beschluss:

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0144-05 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamts M 1:500 vom 04.04.2002 mit Legende, Textteil und Begründung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Die örtliche Bauvorschriften für dieses Plangebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 04.04.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0144-05. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

(einstimmig - 33 -)

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