§ 52 - Hallen- und Sportplatznutzungsentgelte (öffentlich)

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Sachvortrag:

Im Haushaltsplan 2002 sind 105.000 € Einnahmen aus Entgelten für die Nutzung von Sporthallen und 55.000 € für die Nutzung von Sportplätzen angesetzt.

Bei Sportplätzen erfolgt eine Kostenbeteiligung nach Größe der jeweils genutzten Plätze. Gleichzeitig wird angeboten, die Pflege der Nebenanlagen bei entsprechender Reduzierung der Kostenbeteiligung durch die Vereine selbst tätigen zu lassen.

Für das Hagenbach- und Schenkenseestadion wird ein Entgelt von 15 € pro Übungsstunde angesetzt.

Der Sportausschuss hat am 08.03.2002 über die Einführung der Entgelte ab 01.04.2002 beraten und empfiehlt dem Gemeinderat deren Annahme:

Hallennutzungsentgelte ab 01.04.2002

  1. Für Vereine, die dem Stadtverband für Sport angehören
  2. Für Übungseinheiten (60 Minuten) in städtischen Turnhallen Montag - Freitag
Halle Größe qm Teile qm pro Hallenteil Erwachsene/Std. Kinder/Jug./Std
SZW 1 27x45 1212 3 404 10,00 € 5,00 €
SZW 2 32x45 1440 3 480 10,00 € 5,00 €
SZW 3 32x45 1440 3 480 10,00 € 5,00 €
SZO 1 23x40 920 2 230/ 690 9,00 €/ 10,00 € 5,00 €
SZO 2 32x45 1440 3 je 480 10,00 € 5,00 €
Sulzdorf Ballspielh. 39x34 1326 20,00 € 5,00 €
JVA-Halle 24x44 1046 10,00 € 5,00 €
Bibersfeld 15x27 405 10,00 € 5,00 €
Blendstatthalle 15x27 405 10,00 € 5,00 €
Gailenkirchen 15x27 405 10,00 € 5,00 €
Kreuzäcker 15x27 405 10,00 € 5,00 €
Gottwollhausen 12x24 288 9,00 € 4,00 €
Hessental 12x24 288 9,00 € 4,00 €
Rollhof 12x24 288 9,00 € 4,00 €
Sulzdorf TH 12x24 288 9,00 € 4,00 €
Steinbach 12x24 288 9,00 € 4,00 €
Tüngental 12x24 288 9,00 € 4,00 €
Breitenstein 10x18 180 8,00 € 3,00 €
Langer Graben 10x18 180 8,00 € 3,00 €
Schwanensaal Gelbingen 150 Zur allgemeinen Vereinsvermietung
  1. Tagespauschale für das Wochenende für Turniere, etc. 50 €, diese beinhalten 1 Std. Hausmeisterdienst. Jede weitere Stunde werden 20 € in Rechnung gestellt.
  2. Für Punktspiele, Rundenwettkämpfe wird kein Hallenbenutzungsentgelt erhoben.
  3. Betriebssportgruppen: Bausparkasse, Haller Tagblatt, Lehrersport, Schiedsrichter, kirchl. Gruppen (EC Jugendbund) Feuerwehr, Landfrauen, etc. zahlen zusätzlich 5 € zu den o. a. Hallengebühren.
  4. Externe Gruppen Dies sind Hallenbenutzer, die weder Verein noch Betriebssportgruppe sind. Hier wird eine Hallengebühr von 30 € erhoben.

Rasensportentgelte ab 01.04.2002

  • Für Vereine, die dem Stadtverband für Sport angehören
  1. Im Haushaltsplan 2002 sind 55.000 € an Einnahmen angesetzt. Dies entspricht 20 % der Jahreskosten (277.000 € im Jahr 2001) für die Pflege und Unterhaltung der Sportplätze. Auf Quadratmeter umgerechnet bedeuten 20 % einen Unkostenbetrag von 0,38 €/m².
  2. Dieser Kostenbeitrag wird auf die Vereine umgelegt. Bei Pflege-übernahme der Nebenplätze durch die Vereine reduziert sich der Kostenbeitrag entsprechend.
  3. Im Hagenbachstadion und Schenkenseestadion (Mehrfachnutzung von Vereinen) wird ein Entgelt von 15 € pro Übungsstunde angesetzt.
  4. Bei Vereinen ohne vereinseigene Umkleide-/ Duschmöglich-keiten wird bei Nutzung städtischer Umkleideräume bzw. Duschen ein Unkostenbeitrag von 4 € je Trainingsgruppe für Erwachsene und 2 € für Kinder/Jugendliche angesetzt.
  5. Kosten für Flutlichtanlagen werden nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt.
  6. Für Pokalturniere, Gerümpelturniere, Dorfpokale u. ähn. wird eine Tagespauschale von 50 € pro Tag angesetzt.
  7. Bei externen Belegungswünschen wird die Verwaltung ermächtigt, ein Nutzungsentgelt zu erheben.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt spricht sich für die Benutzungsgebühren aus. Man müsse sehen, dass in Hall durch die große Zahl von Sporthallen auch hohe Kosten entstehen.

Wenn andere Städte, wie z. B. Crailsheim, auf solche Gebühren verzichteten, dann auch deshalb, weil sie weniger Hallen für die Vereine verhalten und somit auch geringere Kosten pro Einwohner anfallen.

Stadtrat J. Baumann bittet um Prüfung, ob die neuen Regelungen auch die Vereine der Ortschaften betreffen.

Stadtrat Schmid bittet, die verbleibenden Mittel so einzusetzen, dass alle Vereine gleichermaßen von den Kürzungen betroffen werden.

Er bittet ferner bei den Sportplatzbenutzungsgebühren analog zu den Hallennutzungsgebühren zu verfahren, insbesondere für Kinder und Jugendliche.

Stadtrat Rempp plädiert ebenfalls für die neue Regelung. Sportausschuss und Stadtverband hätten viel geleistet.

Wenn künftig bestimmte Vereine mehr betroffen seien als andere, dann könnte dies auch daran liegen, dass sie in der Vergangenheit besonders profitiert haben.


Beschluss:

Der Staffelung von Hallen- und Sportplatzbenutzungsentgelten ab 01.04.2002 wird zugestimmt.

Dabei soll bezüglich der Sportplatzbenutzungsgebühren für Jugendlichen analog zu den Hallengebühren verfahren werden.

(einstimmig - 29 -)


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