§ 47/2 - Verschiedenes: Bauvorhaben der Türkisch-Islamischen Union; hier: Standort der geplanten Moschee an der Gaildorfer Straße (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Reber bittet die Verwaltung, dem Gemeinderat möglichst noch einmal die Gelegenheit zu geben, über den Standort zu diskutieren.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass die Angelegenheit in der Gemeinderatssitzung am 20.03.2002 öffentlich und bezüglich des Erbbaurechtsvertrags nichtöffentlich abschließend behandelt werden sollte.

Stadtrat Vogt erinnert daran, dass der Erbbaurechtsvertrag zwar im VFA nichtöffentlich eingebracht, aber noch nicht diskutiert und noch kein Empfehlungsbeschluss dazu gefasst wurde.

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass der Erbbaurechtsvertrag allen Mitgliedern des Gemeinderats seit 04.03.2002 vorliege und noch die Möglichkeit bestehe, Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu machen.

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