10247/meetingminutes/10249/paragraph

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Das planende Büro soll die Leistungsphasen 1 - 3, d. h. Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung entwickeln. Die Ausführungsplanung wird von der Verwaltung erarbeitet, da es sich um öffentliche Flächen handelt.
 
Das planende Büro soll die Leistungsphasen 1 - 3, d. h. Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung entwickeln. Die Ausführungsplanung wird von der Verwaltung erarbeitet, da es sich um öffentliche Flächen handelt.
  
Der gesamte Planungsauftrag umfasst die Gestaltung folgender Freiräume:  
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Der gesamte Planungsauftrag umfasst die Gestaltung folgender Freiräume:
  
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Aufgrund des deutlich unterschiedlichen Anforderungsprofils der einzelnen Bereiche ergeben sich unterschiedliche Honorarzonen, so dass der Gesamtauftrag in fünf Gruppen abgewickelt werden sollte. Für die Auftragsausführung ist das Büro Offis (Planverfasser der JVA) vorgesehen. Dieses ist in der Lage, die Aufträge auf einem qualitativ hohen Niveau auszuarbeiten und dabei auch den notwendigen Zeithorizont einzuhalten. Für die einzelnen Schritte liegen folgende Honorarvorschläge entsprechend der HOAI vor:
 
Aufgrund des deutlich unterschiedlichen Anforderungsprofils der einzelnen Bereiche ergeben sich unterschiedliche Honorarzonen, so dass der Gesamtauftrag in fünf Gruppen abgewickelt werden sollte. Für die Auftragsausführung ist das Büro Offis (Planverfasser der JVA) vorgesehen. Dieses ist in der Lage, die Aufträge auf einem qualitativ hohen Niveau auszuarbeiten und dabei auch den notwendigen Zeithorizont einzuhalten. Für die einzelnen Schritte liegen folgende Honorarvorschläge entsprechend der HOAI vor:
  
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Diese sind in Anbetracht der zu erwartenden Gestehungskosten als angemessen zu bezeichnen.
 
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Die Gesamtsumme der Planungsvergaben übersteigt die Wertgrenze der Zuständigkeit der Verwaltung, so dass die Zustimmung des Bau- und Planungsausschusses erforderlich ist. Haushaltsmittel sind in ausreichender Höhe im Etat 2002 eingestellt.
 
Die Gesamtsumme der Planungsvergaben übersteigt die Wertgrenze der Zuständigkeit der Verwaltung, so dass die Zustimmung des Bau- und Planungsausschusses erforderlich ist. Haushaltsmittel sind in ausreichender Höhe im Etat 2002 eingestellt.
  
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Aktuelle Version vom 11. November 2010, 14:33 Uhr

Sachvortrag:

Die Planungen für das Einkaufszentrum auf dem Gelände der ehemaligen JVA befindet sich mittlerweile in einem konkreten Stadium. Der Gemeinderat wurde umfassend darüber informiert. Neben der Planung und Gestaltung der baulichen Anlagen ist es erforderlich, auch die Umgriffsflächen als integralen Bestandteil der Gesamtplanung frühzeitig anzugehen. Aus Sicht der Verwaltung wäre es sinnvoll, dass „die Handschrift“ der Außenbereichsflächen mit der der JVA identisch ist, also die gestaltenden Merkmale der Außenflächen von den Architekten der JVA-Anlage mit formuliert werden. Damit ist gewährleistet, dass die gesamte Anlage ein einheitliches homogenes Erscheinungsbild erhält und die Planung aus einem Guss erstellt wird.

Das planende Büro soll die Leistungsphasen 1 - 3, d. h. Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung entwickeln. Die Ausführungsplanung wird von der Verwaltung erarbeitet, da es sich um öffentliche Flächen handelt.

Der gesamte Planungsauftrag umfasst die Gestaltung folgender Freiräume:

  1. Bereich Froschgraben
  2. Bereich Salinenstraße
  3. Bereich zwischen Gelbinger Gasse und JVA
  4. Treppenanlage am Säumarkt
  5. Übergang vom Badtorweg.

Aufgrund des deutlich unterschiedlichen Anforderungsprofils der einzelnen Bereiche ergeben sich unterschiedliche Honorarzonen, so dass der Gesamtauftrag in fünf Gruppen abgewickelt werden sollte. Für die Auftragsausführung ist das Büro Offis (Planverfasser der JVA) vorgesehen. Dieses ist in der Lage, die Aufträge auf einem qualitativ hohen Niveau auszuarbeiten und dabei auch den notwendigen Zeithorizont einzuhalten. Für die einzelnen Schritte liegen folgende Honorarvorschläge entsprechend der HOAI vor:

Bereich 1, Stadtgraben 10.297,97 Euro + MWSt.
Bereich 2, Froschgraben 38.301,50 Euro + MWSt.
Bereich 3, Salinenstraße 38.951,42 Euro + MWSt.
Bereich 4, Treppenanlage zum Säumarkt 16.833,96 Euro + MWSt.
Bereich 5, Übergang zur Gelbinger Gasse 16.260,68 Euro + MWSt.

Diese sind in Anbetracht der zu erwartenden Gestehungskosten als angemessen zu bezeichnen.

Die Vergabe von Planungsleistungen ist entsprechend den Förderrichtlinien ein förderfähiger Tatbestand, d. h. 60 % der Kosten werden von Sanierungsmitteln gedeckt.

Die Gesamtsumme der Planungsvergaben übersteigt die Wertgrenze der Zuständigkeit der Verwaltung, so dass die Zustimmung des Bau- und Planungsausschusses erforderlich ist. Haushaltsmittel sind in ausreichender Höhe im Etat 2002 eingestellt.


Beschluss:

Der Auftragsvergabe für die Planung der Umgriffsflächen der JVA an das Büro Offis zum Gesamtpreis von 120.645,53 Euro zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer wird zugestimmt. Die Auftragsvergabe erfolgt unter dem Vorbehalt des Kaufvertragsabschlusses zwischen dem Investor für dieses Vorhaben und der Stadt Schwäbisch Hall oder einer entsprechenden Kostenübernahmeerklärung. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Architektenverträge abzuschließen.

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