§ 37 - Teilabbruch der Gebäude auf dem ehem. JVA-Gelände; hier: Zustimmung nach der städtischen Erhaltungssatzung (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 25.02.02

Beschluss:

Dem teilweisen Abbruch der ehemaligen Justizvollzugsanstalt wird gemäß § 173 Abs. 1 in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Ziff. 1 BauGB innerhalb des baurechtlichen Verfahrens zugestimmt.

(23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)


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