§ 34 - Aufstellung des Bebauungsplans „Stadterweiterung ehem. Gelände JVA“; hier: Endgültiger Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 25.02.02

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass die Anregungen aus der BPA-Sitzung - insbesondere der Übergang vom Badtorweg - mit in die Planungen aufgenommen wurden.

Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 0113-05 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:500 vom 01.02.2002 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Dem Bebauungsplan ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

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