§ 29 - Aufstellung des Bebauungsplans „Teurershof - Ev. Kirchengemeindezentrum“; hier: Behandlung der Anregungen/ Bedenken und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat den o. g. Bebauungsplan am 26.09.2001 endgültig im Entwurf aufgestellt. Er wurde vom 04.01. bis 04.02.2002 öffentlich ausgelegt, die Träger öffentlicher Belange sind im erforderlichen Umfang beteiligt worden.

Während der Auslegung sind weder von den Trägern öffentlicher Belange noch von dritten Anregungen eingegangen, die im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen wären.

Beschluss:

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Bebauungsplan Nr. 0192-1/06 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Stadtplanungsamts im Maßstab 1:500 vom 04.07.2001 mit Legende und Textteil.

(einstimmig - 13 -)

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