§ 26/1 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2002; hier:Abstimmung über die Anträge der Fraktionen und Gruppen zum Entwurf (CDU + SPD) (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe Anträge der Fraktionen CDU + SPD, GR 30.01.2002


Stellungnahme zu den Anträgen, Anfragen und Anregungen der Fraktionen und Gruppierungen im Gemeinderat zum Haushalt 2002

I. Vorbemerkungen

Die Verwaltung beabsichtigt mit Blick auf die noch anstehenden Umsetzungen im Jahr 2002 sowie aufgrund der extrem schwierigen Haushaltslage in den Jahren 2003 ff die Arbeit der Haushalts- und Strukturkommission fortzusetzen.

Einige Anträge und Anfragen zur Strukturentwicklung städtischer Aufgaben sollen deshalb zunächst sorgfältig geprüft, in die Strukturkommission eingebracht und dann im Gemeinderat diskutiert und gegebenenfalls zur Beschlussfassung kommen.


II. Anträge zum Haushalt 2002

CDU-Fraktion

  1. Verkauf des Adelshofes und weiteren Gastronomiebetrieben, die sich im Besitz der Stadt befinden
    • siehe auch Anregung FWV-Fraktion 5.
    • Stellungnahme der Verwaltung:
      Für sämtliche Gastronomiebetriebe bestehen im Augenblick feste Miet- und Pachtverträge und im Falle des Adelshofes eine einseitige Option auf 10jährige Verlängerung des Vertrages. Dieses erschwert derzeit einen möglichen Verkauf. Grundsätzlich steht dem Verkauf einzelner Gastronomiebetriebe und des Hotels Adelshofs nichts im Wege, wobei Auswahl und Konditionen im Aufsichtsrat der Sport- und Gaststätten GmbH vorberaten werden sollten.
      Alternativ ist eine Veräußerung von gastronomischen Immobilen im Jahr 2003 auf die TMG denkbar und wäre auch dringend für den Haushaltsausgleich 2003 nötig. Für das Haushaltsjahr 2002 dürfte der Antrag nicht relevant sein, da der Ansatz für Veräußerungserlöse schon deutlich angehoben wurde.



  2. Die an die Grundstücke angrenzenden Grünflächen, die bis jetzt noch im Besitz der Stadt sind, sollen den Grundbesitzern zu einem ermäßigten Preis nachträglich zum Kauf angeboten werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote auszuarbeiten und den Grundbesitzern auf freiwilliger Basis vorzulegen.
    • Stellungnahme der Verwaltung:
      Die Verwaltung hat bereits ein Konzept ausgearbeitet, in dem die an die privaten Baugrundstücke angrenzenden Grünflächen, sofern sie nicht im Bebauungsplan als öffentliche Grünflächen ausgewiesen sind, zum Verkauf vorgesehen sind. Dieser Verkauf von privaten Grünflächen, die auch als Ausgleichsflächen deklariert sind, wurde bereits im Baugebiet Mittelhöhe, im Baugebiet Brunnenwiesen sowie in Baugebieten in Bibersfeld und in Sulzdorf sowie in einzelnen älteren Erschließungsgebieten vollzogen.
      Darüber hinaus sind sämtliche Grünflächen, die derzeit noch in der Pflege der Stadt sind, einer nochmaligen Überprüfung unterzogen worden, verbunden mit dem Ziel, diese Flächen an Privatleute zu veräußern oder zu verpachten. In der Haushalts- und Strukturkommission wurde hierüber berichtet. Sofern beschlossen, kann es noch in diesem Jahr zur Anwendung kommen. Somit wird dem Wunsch Rechnung getragen, den Anteil der Grünflächen, die von der Stadt zu pflegen sind, deutlich zu reduzieren.
      Die Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich erst beim Haushaltsvollzug 2002 bzw. beim Haushalt 2003.
      Der Antrag der CDU deckt sich mit dem in der Haushalts- und Strukturkommission vorgeschlagenen Vorgehen und Anliegen der Verwaltung, deshalb ist keine Beschlussfassung erforderlich.



  3. Übertragung und Wartung der Straßenbeleuchtung und der Signaleinrichtungen auf die Stadtwerke Schwäbisch Hall
    • Stellungnahme der Verwaltung:
      Die Pflicht der Kommunen zur Einrichtung der Straßenbeleuchtung ergibt sich aus dem Straßengesetz Baden-Württemberg und ist im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht eine wesentliche Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge.
      Dieser Aufgabenbereich ist sehr eng mit dem öffentlichen Verkehrsraum und dem Straßenbau verbunden. Dieses zeigt sich bei jeder Änderung am Straßennetz infolge von Straßenerneuerungsmaßnahmen, bei zahlreichen privaten Hochbaumaßnahmen, bei Verkehrsunfällen mit Sachbeschädigung am öffentlichen Raum und bei Änderungen am Wegenetz. Dieses findet auch seinen Ausdruck in zahlreichen Kontakten und in intensiven Verhandlungen mit der Bürgerschaft.
      Die enge Verzahnung zwischen der Straßenbeleuchtung und der Signalisierung mit dem Bereich Straßenbau führt bei über 95% aller Gemeinden und Städte dazu, dass diese Aufgaben den Tiefbauämtern zugeordnet sind. Die Planung der Beleuchtungsanlagen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt im Zuge der Straßenplanungen, u.a. auch durch Mitwirkung des mit der Unterhaltung betrauten Personals.
      Die Verbindung von Planung und Ausführung einerseits mit der Wartung der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlagen andererseits hat sich bewährt, da damit ein ständiges Umsetzen der verschiedenen Erfahrungen wechselseitig gegeben ist. Beim städtischen Werkhof sind zwei Facharbeiter und ein Meister (ca. 70 %) mit der Straßenbeleuchtung, den Signalanlagen und weiteren Elektroaufgaben beschäftigt. Ortsansässige Elektrofirmen werden zur Abdeckung von Aufgabenspitzen eingesetzt.
      Eine Verlagerung der Unterhaltungsaufgabe zu den Stadtwerken würde aus heutiger Sicht keine Kosteneinsparungen zur Folge haben. Neben einem zusätzlich wachsenden Koordinationsaufwand zwischen Stadtwerken und Stadtverwaltung könnte der Werkhof keineswegs auf alle Mitarbeiter verzichten, die heute in der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung und der Signalanlagen tätig sind. Diese Mitarbeiter haben neben dieser Aufgabe weitere Tätigkeiten (elektrotechnische Wartungs- und Installationsarbeiten), wie auch die Arbeitsgeräte nicht nur im Bereich der Straßenbeleuchtung zum Einsatz kommen. So kommt z.B. auch das Hubsteiger-Fahrzeug immer wieder in anderen Aufgabenfeldern zum Einsatz, z.B. beim Baum- und Gehölzschnitt.
      Die Verantwortung für die Aufgabe würde auch bei einer Verlagerung der Erledigung bei der Stadt verbleiben.
      Die Stadtwerke müssten für die Erledigung der Aufgaben selbstverständlich der Stadt die anfallenden Kosten in Rechnung stellen. Vor einer Aufgabenübertragung müssten ferner Die Effekte der anfallenden mehrwertsteuer berücksichtigt werden.
      Da sich der Werkhof derzeit ohnehin in der Phase der Umstrukturierung befindet, sollten zunächst die Ergebnisse der laufenden Organisationsuntersuchung abgewartet werden.
      Fazit:
      Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in die Haushalts- und Strukturkommission eingebracht und dem Gemeinderat im Jahr 2002 zur Beratung vorgelegt.




  4. Bau eines Gehwegs im Rahmen der Sanierung der Ortsdurchfahrt in Otterbach mit den im Haushalt 2002 eingestellten Mitteln für die Straße
    • Keine Änderung des Planansatzes beantragt.
      Nach Auffassung der Verwaltung erhöht sich der Planansatz von 400.000 € um 180.000 € auf 580.000 €
    • Siehe weitergehender Antrag Grüne 8)
      Streichung des Planansatzes von 400.000 € und Verschiebung der Maßnahme
    • Stellungnahme der Verwaltung:
      Im Haushalt 2002 sind für den Straßenbau der gesamten Ortslage von Otterbach im Zuge der Leitungsverlegungen 400.000 € eingestellt. Hierbei wird die bestehende Ortsdurchfahrt in der gleichen Art und Weise wie heute bestehend erneuert; es sind keine Umgestaltungen und Materialänderungen geplant. Es wird z. B. die Fahrbahndecke von der Ortsmitte bis zur westlichen OD Grenze ohne Randeinfassung und Straßenentwässerung ausgeführt. Das Oberflächenwasser der Straße wird wie bisher über das seitliche Bankett in den Graben abgeleitet.
      Für den vom Ortschaftsrat gewünschten einseitigen straßenbegleitenden Gehweg und für den dann im westlichen Straßenabschnitt notwendigen Randsteinsatz sowie für ebenfalls notwendig werdende Entwässerungsanlage mit Straßeneinläufen und Verdolung des Seitengrabens ist ein zusätzlicher Aufwand von ca. 180.000 € erforderlich.
      Die Entscheidung über die Notwendigkeit dieses Gehweges stellt die Verwaltung dem Gemeinderat anheim. Allerdings ist eine Finanzierung aus dem bestehenden Haushaltsansatz nicht möglich.
      Eine Verschiebung der gesamten Maßnahme ist wegen der Genehmigung der Zuschüsse für die Maßnahme der Abwasserbeseitigung und wegen der großen Leckagen der Wasserleitungen nicht sinnvoll. Außerdem ist nicht zu erwarten, dass sich die finanzielle Situation der Stadt Schwäbisch Hall in den nächsten Jahren verbessert. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Teil der Gesamtmaßnahme, nämlich der Bau der Druckleitung von Otterbach bis zur Kläranlage, bereits im Jahr 2001 mit öffentlicher Förderung hergestellt wurde. Auch unter Würdigung dieses Gesichtspunktes ist eine Verschiebung der Maßnahme abzulehnen. Die Maßnahme steht in der Ausführungsreihenfolge der noch herzustellenden Ortskanalisationen, die durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt festgelegt wurde, an oberster Stelle und wurde ohnehin bereits zeitlich geschoben.
      Die in der Begründung des Antrags dargestellte Aussage, dass es grundsätzlich billiger wäre, eine Straße mit Gehweg zu bauen, wurde von der Verwaltung in dieser Form nie getätigt und wäre in dieser verkürzten Form auch unsinnig. Offensichtlich soll mit dieser Darstellung auf die abgeschlossene Erneuerungsmaßnahme in der Gottwollshäuser Steige abgehoben werden. Die im Antrag dargelegte Schlussfolgerung ist allerdings falsch, da die Neuanlage eines Gehweges in Otterbach eben nicht mit der Sanierung einer bestehenden Straße, in der bereits ein Gehweg vorhanden war, verglichen werden kann. Tatsache ist, dass bei einem Verzicht auf den Gehweg in der Gottwollshäuser Steige der Straßenunterbau zu verbreitern gewesen wäre, wie auch die Straßenentwässerung dann über einen neuen Graben bzw. einen Tiefbordstein hätte gelöst werden müssen. Die jetzt ausgeführte Profilierung entspricht im wesentlichen dem früher bereits vorhandenen Profil, wobei aber die Fahrbahnbreite gegenüber der ursprünglichen Anlage reduziert wurde. Unter Abwägung aller Ausführungsvarianten war dieses die wirtschaftlichste Lösung.
      Wie oben dargelegt kann aber in Otterbach nicht auf einem bereits bestehenden Unterbau ein Gehweg aufgebaut werden. Auch wäre die durch seitliche Gräben heute bestehende Oberflächenentwässerung hinfällig. Hierdurch erklären sich die genannten Mehrkosten, die mit rd. 180.000 € geschätzt wurden, gegenüber der Ausführung ohne Gehweg.
      Fazit:
      Die Verwaltung lehnt den Antrag der Grünen ab und hält den Antrag der CDU für nicht beschlussfähig.


  5. a) Der Neukauf von Fahrzeugen und größeren Geräten soll entfallen. Diese sollen – wie es Bund, Länder sowie beispielsweise die Deutsche Telekom, Deutsche Post und Deutsche Bahn bereits praktizieren, geleast werden.
    • Stellungnahme der Verwaltung:
      Grundsätzlich hatte die Verwaltung in der Vergangenheit von der Möglichkeit des Leasings von Fahrzeugen keinen Gebrauch gemacht. Dieses ist vor allem darin begründet, dass eine Kommune, anders als ein privates Wirtschaftsunternehmen, die spezifischen Vorteile des Leasings, die vor allem in der steuerlichen Geltendmachung der Leasingraten als laufender Betriebsaufwand zu sehen sind, keinen Nutzen ziehen kann
      Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Service und alle anfallenden Reparaturen bei Leasing-Fahrzeugen in aller Regel nur in den Vertragswerkstätten durchgeführt werden dürfen. Hierdurch würde aus der Sicht der Verwaltung bei der überwiegenden Zahl der Fahrzeuge ein nicht unerheblicher finanzieller Mehraufwand entstehen. Auch wäre mit höheren Standzeiten bei einzelnen Fahrzeugen zu rechnen, als dieses heute der Fall ist.
      Zu berücksichtigen ist ferner, dass die von der Stadt gekauften Fahrzeuge auch nach Ablauf der regulären Abschreibungszeit weiter genutzt werden. Kleinere Einsatzfahrzeuge, wie z.B. VW Polo, sind durchschnittlich 12-15 Jahre im Einsatz; bei den Kleintransportern werden bis zu 12 Betriebsjahre erreicht. Diese lange Einsatzdauer verringert die durchschnittlichen Betriebskosten drastisch. Ein Leasingfahrzeug wird hier stets die deutlich teurere Variante darstellen. Die genaue Prüfung bleibt der Organisationsuntersuchung vorbehalten.
      Spezialfahrzeuge (z.B. Lkw mit verschiedenen Wechselaufbauten für Winterdienst mit Streuer und Pflug und andere Aufgaben) werden nach dem speziellen Anforderungs- und Nutzungsprofilen der jeweiligen Kommune hergestellt. Ein Leasing dürfte hier, da die Fahrzeuge stets auf verschiedenste Einsatzzwecke anzupassen sind, eher schwierig sein. Die Verwaltung wird trotzdem entsprechende Angebote einholen.
      In Ausnahmefällen kann ein Leasingfahrzeug ggf. trotzdem eine interessante Option darstellen. So werden z.B. die Dienst-Pkw der Bürgermeister nicht über einen derart langen Zeitraum eingesetzt. Die durchschnittliche Jahresfahrleistung ist höher und der überwiegende Teil der Wartung dieser vergleichsweise höherwertigen Pkw erfolgt ohnehin i.d.R. in einer Vertragswerkstatt. Für den ggf. notwendigen Ersatz dieser Fahrzeuge sollte die Leasingvariante zukünftig geprüft werden.
      Hinsichtlich der großen Spezialfahrzeuge, wie z.B. der Kehrmaschine, stellt sich die Situation wie folgt dar: Anfragen bei der Fa. Bucher (Schörling) und Nothelfer (Brock) ergaben, dass bei Kehrmaschinen „von der Stange“ ein Leasing durchaus möglich ist und auch die für die Stadt sehr wichtige Option der Wartung und Reparatur in der eigenen Werkstatt (Minimierung der Stillstandszeiten) berücksichtigt werden kann. Allerdings sind die durchschnittlichen Kosten pro Jahr bei einer geleasten Kehrmaschine deutlich höher, als bei einer gekauften, wie die nachfolgende Berechnung zeigt.
      Das Leasing der Maschine des Herstellers Schörling kostet gemäß schriftlichem Angebot bei einer Leasingdauer von 72 Monaten insgesamt 169.552,28 €, pro Jahr demnach rd. 28.260 €, incl. 16% MWSt.. Die Maschine muss nach Ende der Leasingdauer an den Leasinggeber zurückgegeben werden. Für die Anschaffung einer Kehrmaschine, die gekauft werden soll, müssen rd. 170.000,00 € eingestellt werden. Die Nutzungsdauer bei der Stadt liegt allerdings nicht nur bei 6 Jahren, sondern bei 8 bis 10 Jahren. Wird eine 8-jährige Nutzung zu Grunde gelegt und der kalkulatorische Restwert mit 30.000 € angenommen (- dieses entspricht dem Restwert der 8 Jahre alten städtischen Kehrmaschine vor 2 Jahren -), dann beträgt die jährliche Belastung für die Stadt rd. 17.500 € (ohne Finanzierungskosten). Eine geleaste Kehrmaschine kostet die Stadt demnach ca. 10.000 € pro Jahr mehr, als eine gekaufte. Selbst bei einer angenommenen 100-prozentigen Finanzierung über Kommunalkredite wäre eine gekaufte Kehrmaschine demnach deutlich wirtschaftlicher, als die Leasing-Variante.
      Fazit:
      Von Seiten der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber Leasing-Fahrzeugen. Allerdings kann der spezifische Vorteil des Leasings, die steuerliche Geltendmachung der Leasingraten, von der Stadt anders als von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht genutzt werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass - insbesondere bei den Lkw und den Spezialfahrzeugen - eine Reparatur und Wartung in der eigenen Werkstatt möglich sein muss, damit lange Ausfallzeiten und kostspielige Transporte vermieden werden und auch die flexible Umrüstung, z.B. für den Winterdienst, vor Ort vorgenommen werden kann. Die Verwaltung wird bei Anschaffungen dennoch die Variante Leasing durch die Einholung entsprechender Angebote prüfen. Bei der Kehrmaschine ist, wie oben dargelegt, der Kauf die für die Stadt deutlich wirtschaftlichere Lösung.
      Bei Großgeräten ist Leasing wesentlich teurer und führt zu einer Verlagerung von Betriebsaufwendungen in die Zukunft. Bei Kleinfahrzeugen steht eine exakte Gegenüberstellung der Kosten noch aus und kann erst nach der Organisationsuntersuchung des Werkhofes abschließend beurteilt werden. Die Ergebnisse werden in der Haushalts- und Strukturkommission eingebracht und dem Gemeinderat im Laufe des Jahres 2002 zur Beratung vorgelegt.
      Anmerkung:
      Im Haushaltsjahr 2002 sind keine Neuanschaffungen von PKWs vorgesehen, daher Ablehnung des Antrages.


    b) Die CDU-Fraktion beantragt, dass die auf dem Unterabschnitt 7720 aufgeführten Anschaffungen auf ein absolutes Mindestmaß zurückzuführen sind und dass ein technischer Ausschuss zur Überprüfung eingesetzt wird.

    • Stellungnahme der Verwaltung:
      Der Haushaltsansatz wurde bereits in der verwaltungsinternen Diskussion zurückgenommen und in der Haushalts- und Strukturkommission nochmals um weitere 83 000 € auf 300 000 € und damit auf ein Mindestmaß reduziert (s. HH-Plan, Anlage 4a, Seite 536). Es ist zu berücksichtigen, dass fast 60% dieses Ansatzes zum Ersatz von nur einem Fahrzeug, nämlich der Kehrmaschine, benötigt werden.
      Die Verwaltung ist an einer weitergehenden Transparenz der Entscheidungen über notwendige Ersatzanschaffungen interessiert, hält die Kompetenz des BPA in dieser Sache jedoch als ausreichend.


    c) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob der Kehr- und Winterdienst nicht kostengünstiger an Dritte vergeben werden kann.

    • Stellungnahme der Verwaltung:
      Die Arbeitsgruppe der Stadtreinigung besteht aus sechs Arbeitern für die Handreinigung und einen Fahrer für die Kehrmaschine. Die Verwaltung und der Gemeinderat bestimmen die Reinigungsintervalle und damit die Qualität der Sauberkeit unserer Stadt. Eine Reduzierung der Arbeitsgruppe führt zwangsläufig zu einer Qualitätseinbuße der Reinigung. Die Stadt Schwäbisch Hall hat im Bereich der Straßenreinigung mit der Kehrmaschine nur ein Fahrzeug im Einsatz. Vergleichbare Kommunen setzen in der Regel für die gleiche Aufgabe mehr Fahrzeuge ein. So sind z.B. in Crailsheim 2 Großkehrmaschinen und eine Kleinkehrmaschine im Einsatz. Insofern kann in Schwäbisch Hall von einem sehr wirtschaftlichen Ressourceneinsatz ausgegangen werden.
      Auch die Wahrnehmung des Winterdienstes ist eine originäre kommunale Pflichtaufgabe (Verkehrssicherungspflicht). So bleibt bei einer Erfüllung dieser Aufgabe durch Dritte die Stadt grundsätzlich in der Haftung und ist ebenso auch weiterhin der Ansprechpartner für den Bürger. In Teilbereichen der Stadt (z.B. Hessental) ist der Winterdienst bereits an Privatunternehmen vergeben worden. Die vorliegenden Erfahrungen zeigen, dass die Überwachung von externen Unternehmen problematisch ist und sich die Klagen der Bürger in diesen Stadtbereichen häufen. Bei einer umfassenderen Vergabe müsste zur Kontrolle der Aufgabenerfüllung dieser Pflichtaufgabe schon aus Haftungsgründen ein nicht unerheblicher Personalaufwand betrieben werden.
      Es ist zu berücksichtigen, dass bei extremen Schneefällen (- wie z.B. im Dezember 2001 -) im Haller Raum kein ausreichendes Potential an Unternehmen vorhanden ist, um diese Spitzen abzudecken. Die Vorhaltungen für den hohen Personal- und Maschineneinsatz, je nach Witterung über einen kurzen oder langen bzw. stunden- oder tageweisen Einsatz, ist bei einem Privatunternehmen wohl kaum zu erwarten. Auch ist die ausreichende Bevorratung von Sole, Salz und Splitt bei den Unternehmern, anders als im städtischen Werkhof, i.d.R. nicht möglich.
      Während des Winterdienstes werden vom städtischen Personal zugleich Wartungsarbeiten an Hydranten, Straßeneinläufen und Schlammfängen durchgeführt. Die vorhandenen Synergien durch kurze Wege, z.B. auch die umgehende Reparatur von Frostaufbrüchen, sollten nicht aufgegeben werden. Auch werden von den städtischen Mitarbeitern in den Handstreubezirken zugleich die Aufgaben der Stadtreinigung wahrgenommen.
      Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine weitere Vergabe von Kehr- und Winterdienstleistungen an Dritte deutliche Verschlechterungen des Standards zur Folge hätten, ohne dass dadurch wesentliche Kosteneinsparungen zu erwarten wären. Da sich zudem die Reaktionszeit bei Bürgeranfragen verlängern würde, sollte die heutige Regelung unbedingt erhalten bleiben. Die Verwaltung wird diese Themen in der Organisationsuntersuchung ebenfalls aufnehmen. Die Ergebnisse werden in der Haushalts- und Strukturkommission eingebracht und dem Gemeinderat im Laufe des Jahres 2002 zur Beratung vorgelegt.
      Für das Haushaltsjahr 2002 ergeben sich keine haushaltsrelevanten Konsequenzen.



  6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Trägerin des evangelisch kirchlichen Aufbaugymnasiums in Michelbach/ Bilz, der Schulstiftung der Evangelischen Landeskirche Württemberg in Stuttgart, in Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel, die mit dieser geschlossenen „Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses zur Erweiterung des Aufbaugymnasiums in Michelbach/ Bilz zu einem Schulzentrum (Projekt Michelbach 2000)“ dahingehend zu modifizieren, dass eine Anpassung in Form einer Reduktion der letzten Rate (i.H.v. 750.000 DM bzw. 383.000 EUR) an die jüngst eingetretene Veränderung der finanziellen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen der Stadt Schwäbisch Hall erreicht wird.
    • Stellungnahme der Verwaltung:
      Die Stadt hat sich nach Beschluss im Gemeinderat vom 24.06.98 vertraglich gegenüber der Schulstiftung der Ev. Landeskirche in Württemberg verpflichtet, sich mit einem Investitionszuschuss in Höhe von DM 3 Mio. (ca. 1,5 Mio. €) am „Projekt Michelbach 2000“ zu beteiligen. Dieser Zuschuss wird in den Jahren 1999 – 2002 in vier Raten zu je DM 750.000 (383.469 €) fällig, letztmals also in 2002.
      Schülern aus Schwäbisch Hall wird hierfür, ebenfalls vertraglich vereinbart, ein vorrangiges Besuchsrecht sowohl bei Realschul- als auch beim Gymnasialzug eingeräumt. Schüler aus Schwäbisch Hall dürfen erst abgewiesen werden, wenn der Anteil mehr als 45% der Kapazität betragen sollte. Im Schuljahr 2000/01 kamen 54% der Schüler in der Realschule als auch im Gymnasium aus Schwäbisch Hall, im Schuljahr 2001/02 waren es sogar 69%.
      An den laufenden Betriebskosten beteiligt sich die Stadt nicht.
      Die Stadt ist verlässlicher Vertragspartner, deshalb sollte die letzte Investitionsrate auch entsprechend der vertraglichen Vereinbarung ausgezahlt werden.
      Die erste Beurteilung durch das städtische Rechtsamt lautet wie folgt:
      Gegen die Aufnahme von Verhandlungen ist grundsätzlich nichts einzuwenden.
      Ein Ausstieg aus dem Vertragsverhältnis ist nach einer ersten, oberflächlichen Betrachtung nicht möglich bzw. wäre mit erheblichen juristischen Risiken verbunden.
      Streitig könnte hierbei schon der Charakter des Vertrages sein. Nachdem § 54 VwVfG für öffentliche Verträge voraussetzt, dass diese unmittelbar der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen müssen bzw. sich auf einen nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften und –grundsätzen öffentlich-rechtlich geregelten Sachverhalt beziehen müssen, ist davon auszugehen, dass es sich eher um einen privatrechtlichen, denn um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt.
      Damit wäre man an die in § 8 des genannten Vertrages vorliegenden Kündigungsmöglichkeiten gebunden. Selbst wenn ein wichtiger Grund im Sinne des § 8 vorliegen würde, was außerordentlich zweifelhaft ist, wäre aufgrund der Kündigungsfristen eine Kündigung sinnlos, da wir dann noch die letzte Rate bezahlen müssten, aber keine entsprechende Gegenleistung mehr erwarten könnten. Die Voraussetzungen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage sind sicher nicht gegeben, da diese erfordern, dass sich die Verhältnisse nachträglich so wesentlich geändert haben, dass z.B. ein untragbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, welches im voraus nicht absehbar war, vorliegen müsste. Der Mangel an Geld kann ohne Vorliegen weiterer Gründe in der Regel den Grundssatz des „pacta sunt servanda“ (Verträge sind zu erfüllen) nicht aushebeln.
      Auch die von einer Mindermeinung vertretene Auffassung, dass § 60 VwVfG analog auf privatrechtliche Verträge der Verwaltung anzuwenden sei, wenn diese Bereiche der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (hier Schulpflicht) tangieren würden, dürfte zu keinem anderen Ergebnis führen, da sich die Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag auch im öffentlich-rechtlichen Vertrag weniger an den finanziellen Möglichkeiten als an einem nicht vorhersehbaren untragbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung orientiert.
      Fazit:
      Sowohl aus schulpolitischen als auch formal-juristischen Gründen sollte dieser Antrag abgelehnt werden.



  7. a) Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, dass die gesamte Hofstelle Bier verkauft wird und der Erlös zweckgebunden für eine Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit im Teurershof verwendet wird.

    b) Falls kein Käufer gefunden wird, beantragt die CDU-Fraktion, die Hofstelle Bier der Bürgerinitiative Teurershof zur Verfügung zu stellen unter der Bedingung, dass die benötigten Räume für Hausaufgabenhilfe, Kinder- und Jugendarbeit, Stadtteiltreffen etc. in Eigenarbeit renoviert werden. Die benötigten Materialien sollen von der Stadt zur Verfügung gestellt werden, um den Solidaritätsgedanken im Teurershof zu stärken.
    • Stellungnahme der Verwaltung:
      Nach einer äußerst schwierigen Standortsuche konnte im Oktober 1996 dank des Entgegenkommens der Freien Waldorfschule am Kaullaweg ein Provisorium errichtet und der Kindertreff „KiKi-Kiste“ eröffnet werden. Durch das beispielhafte Engagement von Erwachsenen aus dem Stadtteil und die fachliche Begleitung durch die städtische Jugendarbeit können jugendliche Cliquen hier eigenverantwortlich Räume nutzen.
      Auch bei der Aufsuchenden cliquenorientierten Sozialarbeit bildet der Teurershof eines der Hauptarbeitsfelder. Und ab nächster Woche wird in den Jugendräumen am Kaullaweg ein Offener Treff für „Lücke-Kids“ zwischen Kindheit und Jugendalter einmal in der Woche angeboten. Im Vergleich zu anderen Stadtteilen und Teilorten war und ist der Teurershof damit in den letzten Jahren ein zentraler Arbeitsschwerpunkt der städtischen Kinder- und Jugendarbeit, also keineswegs benachteiligt. Der Zwang zu Einsparungen im personellen und sächlichen Bereich wird aber auch im Teurershof spürbar werden.
      Das Provisorium am Kaullaweg hat eine vertragliche Laufzeit bis 2006 mit einer zweijährigen Verlängerungsoption bis 2008. Mit dem Anwesen Bier bot sich eine einmalige Option für eine langfristige Perspektive für die Kinder- und Jugendarbeit im Teurershof. Das Konzept für die Nutzung war als Ganzes schlüssig und überzeugend. Der ermittelte Finanzaufwand ergab sich nicht aus überzogenen Forderungen bei der Ausstattung der Gebäude, sondern aus den Nutzungsanforderungen an das Scheunengebäude bei einer gleichzeitigen Aufgabe des Heimbacher Hofs. Eine abgespeckte Variante ohne Werkstätten, Veranstaltungsraum und neuen Sanitärtrakt beraubt das Gesamtkonzept um sein Herzstück.
      Der Finanzaufwand war angesichts der durch die Lage und Widerstände der Nachbarschaft bedingten Nutzungseinschränkungen und mit Blick auf das dezentrale Leitbild und die Gesamtstruktur der städtischen Kinder- und Jugendarbeit nicht zu rechtfertigen. Deshalb fiel die fachliche Entscheidung bereits Mitte Juli 2001 für die Sanierung des Heimbacher Hofs und die Erhaltung / Schaffung dezentraler Außenstellen im Teurershof. Diese Entscheidung, den Heimbacher Hof nicht zugunsten des Anwesens Bier aufzugeben, stieß bei aller Enttäuschung und allem Bedauern in den ExpertInnen-Gesprächen durchaus auch auf Verständnis.
      Im Zuge der Fortschreibung des Strukturkonzepts Teurershof wurden als alternative Standorte für dezentrale Außenstellen der städtischen Kinder- und Jugendarbeit ein Gebäude der Stadtgärtnerei sowie die Fläche zwischen Kindergarten und Teurersee andiskutiert. Für die weitere Standort- und Konzeptionsdiskussion bietet sich als Plattform die Stadtteilrunde Teurershof an, die aus den ExpertInnen-Gesprächen entstanden ist. Das ersten Treffen soll Mitte März / Anfang April stattfinden. Das Amt für Jugend, Schule und Soziales wird die Einladungen in den nächsten Tagen verschicken.
      Hinzuweisen ist aber auch darauf, dass die Art der Nutzung der Hofstelle Bier sehr eng mit der Lösung der Parkplatzfrage verbunden ist. Die bisherige Absicht, vier Bauplätze in unmittelbarer Nähe der Hofstelle für den Bau von Parkplätzen bereit zu stellen, wurde zwischenzeitlich aus Kostengründen aufgegeben. Auch war der dafür erforderliche finanzielle Aufwand nur bei der Nutzung der Synergien mit der Anlage einer Sportfläche durch die Waldorfschule und der Einrichtung einer Fläche für den Circus Compostelli neben der Hoffläche zu vertreten.

      Für die Unterbringung einer öffentlichkeitswirksamen Einrichtung wäre aber ein entsprechender Stellplatznachweis nach wie vor zu führen, da die Unterbringung größerer Parkierungsangebote auf dem eigentlichen Hofstellengrundstück wegen der nicht konfliktfreien Zufahrt auszuschließen ist. Insofern wäre für die Einrichtung die Bereitstellung mindestens eines Teils der Baugrundstücke, die Herstellung der Parkierungsfläche, sowie die Verbreiterung der Zufahrt nach wie vor zwingende Voraussetzung. Außerdem würden bei einer Überlassung noch Miet- und Nebenkosten von monatlich mindestens 1.100 € nur für die Gebäude, ohne Außenflächenpflege, hinzukommen.
      Bereits bei den Überlegungen für die Verlagerung des Heimbacher Hof in die Hofstelle Bier wurde auf die problematische Verkehrsanbindung dieses Geländes hingewiesen. Im Augenblick kann die Hofstelle Bier nur über bestehende Fußgänger- bzw. Radwege angefahren werden. Im Hinblick auf diese Situation wurde von Seiten des Gemeinderats die Verwaltung beauftragt, mit möglichen Interessenten über eine Vermietung zu verhandeln und von einem Verkauf zunächst abzusehen. Im übrigen wird davon ausgegangen, dass die Hofstelle Bier, sofern sie nur als Ersatz für die später wegfallende Einrichtung am Kaulaweg dienen soll, ohnehin deutlich überdimensioniert ist.
      Sollte der Gemeinderat dennoch einen Verkauf vorsehen, sollten die Mittel allenfalls für die Sanierung des Heimbacher Hofs verwendet werden, da die Jugendarbeit im Teurershof vertraglich bis 2008 gesichert ist.


  8. Das Aufsichtspersonal des Ordnungsamtes soll eine Schulung erhalten mit dem Ziel, mehr Freundlichkeit in die Innenstadt zu bringen. Die Vorgabe der Verwaltung soll nicht sein, möglichst viel Strafzettel zu verteilen, sondern eher dort, wo es unbedingt nötig ist, auf freundlichere Art und Weise Verkehrserziehung zu betreiben.
    • Mehraufwendungen für Schulungen und Mindereinnahmen von Ordnungsgeldern
    • Stellungnahme der Verwaltung:
      Es war noch nie Vorgabe der Verwaltung „möglichst viel Strafzettel zu verteilen“. Vielmehr sind sich Gemeinderat und Verwaltung immer darin einig gewesen, dass die Überwachung durch den Vollzugsdienst leider notwendig ist, weil die Verkehrsregeln sonst nicht beachtet werden. Die Auswirkungen auf die Innenstadt wären ohne Überwachung fatal: Kunden und Stadtbesucher, die kurzfristig einen Parkplatz im Zentrum suchen, würden keinen finden, weil diese von Dauerparkern belegt wären.
      Auch aufgrund der in den letzten Jahren rückläufigen Einnahmen an Verwarnungs- und Bußgeldern ist zu entnehmen, dass der Vollzugsdienst nicht die Vorgabe haben kann, möglichst viele Strafzettel zu verteilen. Dies ist geradezu absurd.
      Ob es gelingt, mehr Freundlichkeit in die Innenstadt zu bringen, hängt letztlich nicht nur von den Vollzugbediensteten ab, sondern auch davon, wie die Verkehrsteilnehmer mit diesem sicher nicht beneidenswerten Personal umgehen. Leider gibt es auch Verkehrsteilnehmer, die beim Erscheinen eines Vollzugsbediensteten schon wütend werden und sich auf verletzende Art und Weise äußern. Insofern würde es sicher ebenso zur freundlichen Innenstadtatmosphäre beitragen, wenn dem Überwachungspersonal auch mit dem notwendigen Verständnis begegnet werden würde.
      Im Gegensatz zur Begründung dieses Antrages ist es bemerkenswert, dass die Vollzugsbediensteten aus der Bevölkerung durchaus auch Lob und Wertschätzung erhalten. Wie die Imageanalyse für das Stadtleitbild an den Tag brachte, wird die Stadtverwaltung mit der „Note“ 2,6 insgesamt überdurchschnittlich bewertet. Es versteht sich von selbst, dass diese Wertschätzung insbesondere den Verwaltungsbereichen gilt, die mit ihren publikumsintensiven Aufgaben am meisten Außenkontakt haben und somit wohl doch nicht so negativ wirken wie es in der Begründung dieses Antrages vermittelt werden soll.
      Wir hoffen nicht, dass das geforderte „Mehr an Freundlichkeit“ im Sinne einer nicht zu vertretenden Ungleichbehandlung von Verkehrsteilnehmern zu verstehen ist. Sollte mehr Freundlichkeit gleichzusetzen sein mit einer ganz anderen Überwachungspraxis, müsste konsequenterweise auch der Haushaltsansatz Verwarnungs- und Bußgelder entsprechend reduziert werden. Der Gemeinderat müsste dann allerdings konkret beschließen, welche anderen Maßstäbe als die des „pflichtgemäßen Ermessens“ anzulegen wären.
      Aus der Sicht der Verwaltung haben die Vollzugsbediensteten kein Schulungsdefizit. Für eine zusätzliche Schulung sind sie jedoch prinzipiell sehr dankbar. Insofern werden mit diesem Antrag offene Türen eingerannt. Allerdings dürfen daran keine illusorischen Erwartungen geknüpft werden, denn Goethe hat schon klargestellt: „Es ist die lächerlichste Bemühung, allen gefallen zu wollen.“
      Die Verwaltung regt an, gemeinsam mit den Geschäftsleuten unter Einbeziehung der Politessen eine Aktion „Freundliche Innenstadt“ durchzuführen.



  9. Die CDU-Fraktion beantragt, den Barzuschuss an die Sportfreunde zu streichen und den eingestellten Betrag der Grundförderung Sport zuzuschlagen.
    • Streichung des Teil-Planansatzes Zuschuss an Sportfreunde von 9.200 € und Erhöhung des Teil-Planansatzes Allgemeine Barzuschüsse an Sportvereine von 179.000 € um 9.200 € auf 188.200 €.
      Keine Veränderung von Planansätzen, da nur eine Haushaltsstelle betroffen ist.
    • Stellungnahme der Verwaltung:
      Unter der HHSt 1.5500.700.000.0 sind € 9.200 Zuschuss für die Betriebskosten und anteilige Platzwartkosten der Sportfreunde Schwäbisch Hall eingestellt. Mit Kaufvertrag vom 18.12.1995 haben die Sportfreunde an die Stadt Schwäbisch Hall einen Teil des Erbbaurechtes verkauft. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass zwischen den Sportfreunden und der Stadt ein Nutzungsvertrag über den Vertragsgegenstand gesondert abgeschlossen wird. Dieser Nutzungsvertrag beinhaltet in Ziff. 3, dass die Sportfreunde die Betriebskosten des Gebäudes Spitalmühlenstraße 30 und einen Zuschuss für die Aufwendungen der Platzanlage in der Auwiese von DM 18.000 (9.203 €) erhalten. In Abständen von zwei Jahren wird in Anlehnung der tatsächlichen, nachweisbaren Betriebskosten und Aufwendungen zwischen der Stadt und den Sportfreunden die aktuelle Pauschale neu festgelegt.
      Ziff. 7 lautet: „Dieser Vertrag beginnt am 18.12.95 und endet am 31.12.98. Danach verlängert sich das Nutzungsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr, falls es nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.“
      Eine Kündigung ist also frühestens zum Jahr 2003 möglich. Es ergibt sich keine Haushaltsrelevanz für das Jahr 2002.


  10. Die eingesetzten Ansätze für ABM-Kräfte im Haushalt der Stadt werden ebenfalls um 50% gekürzt.
    • Reduzierung des Planansatzes von 90.000 € um 40.000 € auf 50.000 €
    • Stellungnahme der Verwaltung:
      Die Verwaltung hat in den HHPl-Entwurf eine Reduzierung der ABM-Fördermittel/Beschäftigungsprogramme um 10% auf € 90.000 vorgenommen. Aus Mitteln dieses Förderprogrammes wurden in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmenträger gefördert. Für das Jahr 2002 liegen Förderanträge für die Beschäftigungsprogramme der Neuen Arbeit auf dem Lande (Fördersumme 2001: € 19.500), der Erlacher Höhe (Fördersumme 2001: € 38.000), Aidshilfe (Fördersumme 2001: € 7.700), Brückenlehrerin der AWO an Grundschulen (2001: € 10.000), Brückenlehrerin der AWO an Hauptschulen (ab 2002 für 3 Jahre: € 15.300/Jahr) vor. Bei Fortsetzung der laufenden Maßnahmen sind 90.000 € gebunden. Eine Pauschalkürzung des Ansatzes ist deshalb nicht möglich.
      Fazit:
      Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrages. Stattdessen sollen Einzelfallentscheidungen bei Auslaufen vertraglicher Bindungen von ABM-Zuschüsse an verschiedene Träger getroffen werden.




  11. Die CDU-Fraktion beantragt, die Gewerbesteuer auf dem jetzt schon sehr hohen Hebesatz von 375 Punkten zu belassen.
    • Reduzierung des Planansatzes von 10.630.000 € um 400.000 € auf 10.230.000 €
    • Siehe auch Antrag FWV-Fraktion 1.
    • Siehe auch Anträge Bündnis 90/ Die Grünen 5) und Alternative Liste 4.1
      Erhöhung der Gewerbesteuer auf 400% Punkte
    • Stellungnahme der Verwaltung:
      In Anbetracht der finanziellen Situation der Stadt Schwäbisch Hall wurde in der Strukturkommission von der Verwaltung vorgeschlagen, den Gewerbesteuerhebesatz für einen Zeitraum von 2 Jahren auf 390 Punkte anzuheben. Das führt zu Mehreinnahmen von 400.000,00 € p.a.. Mit dieser Anhebung sollen auch die Gewerbetreibenden in den Solidarpakt zur Verbesserung der Finanzsituation der Stadt eingebunden werden.
      In Baden-Württemberg liegen 5 Städte über und 2 Städte auf gleichem Niveau.
      Bei der Ansiedlung von Gewerbe ist die Höhe der Gewerbesteuer ein Kriterium unter vielen.
      Man muss berücksichtigen, dass bei der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe in der Anfangsphase die Gewerbesteuer überhaupt keine Rolle spielt, weil durch die hohen Investitionen für die Neuansiedlung so hohe Absetzungsmöglichkeiten bei der Steuerfestsetzung bestehen, dass erfahrungsgemäß in den ersten Jahren überhaupt keine Gewerbesteuer anfällt. Durch die Befristung auf 2 Jahre kann die Frage der Gewerbesteuerhöhe für eine Neuansiedlung nicht ausschlaggebend sein.
      Bei der jetzigen Form der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Gewerbeertragssteuer, die nur bei Gewinnen (bei Personengesellschaften ab 24.500 €; bei GmbHs, AGs und Banken ab 100 €) zum Tragen kommt.
      Auch werden nach Ansicht der Verwaltung die bestehenden Betriebe die befristete Gewerbesteuererhöhung nicht zum Anlass nehmen, sich an anderer Stelle anzusiedeln.
      Die Erhöhung des Hebesatzes von 375% auf 390% wirkt sich wie im Folgenden dargestellt aus:

      a) Einzelfirma und Personengesellschaften
      GewinnMessbetragSteuer bei 375%Steuer bei 390 %Unter-

      schieds-

      betrag
      500.000 €22.575 €84.656 €88.042 €3.386 €
      250.000 €10.075 €37.781 €39.292 €1.511 €
      100.000 €2.575 €9.656 €10.042 €386 €
      50.000 €405 €1.518 €1.579 €61 €


      b) GmbH, AG, und Banken

      GewinnMessbetragSteuer bei 375 %Steuer bei 390 %Unter-

      schieds-

      betrag
      500.000 €25.000 €93.750 €97.500 €3.750 €
      250.000 €12.500 €46.875 €48.750 €1.875 €
      100.000 €5.000 €18.750 €19.500 €750 €
      50.000 €2.500 €9.375 €9.750 €375 €


      c) Anzahl der Steuerzahler nach Steuerbetrag

      GewinnAnzahl Betriebe
      500.000 €21
      250.000 €9
      100.000 €61
      50.000 €95
      bis 0 – 50.000 €293


      Diese im Verhältnis zum Gewerbeertrag niedrigeren Gewerbesteuer-mehrbelastungen relativieren sich nochmals, indem die Gewerbesteuer bei natürlichen Personen und Personengesellschaften bei der zu zahlenden Einkommenssteuer als Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht wird. Damit unterscheidet sich die persönliche Steuerlast des Unternehmers durch die Mehrbelastung aus der höheren Gewerbesteuer wegen Hebesatzerhöhung so gut wie nicht, d.h. die Mehrbelastung aus Gewerbesteuer kommt im wesentlichen einer Minderbelastung bei der Einkommensteuer gleich.

      Beispiel: (Jahresergebnis 100.000 €)

      Gewerbesteuer-Mehrbelastung durch Hebesatz 390 %ca. 400 €
      Einkommenssteuer-Minderbelastung

      bei persönlicher Durchschnitts-

      belastung des Unternehmers
      ca. 250 €


      Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftssteuer. Diese wurde im Zuge der Unternehmenssteuerreform auf 25% vom steuerlichen Ergebnis gesenkt, welches sich aus Jahresergebnis abzüglich Gewerbesteuer berechnet. Eine höhere Gewerbeertragssteuer (aus Hebesatzerhöhung) minimiert also das steuerliche Ergebnis des Betriebs, d.h. die Körperschaftssteuer ist bei höherer Gewerbesteuer niedriger.

      Welche Gesamtsteuerlast auf den Ausschüttungsbetrag des Betriebs tatsächlich anfällt, hängt von den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen ab. Durch Einführung des sogenannten „Halbeinkünfteverfahrens“ bei den Ausschüttungen (durch die Unternehmenssteuerreform) wird sich so gut wie immer eine geringere Gesamtsteuerlast als früher ergeben.

      Fazit:

      Gewerbesteuermehrbelastungen durch Hebesatzanhebung erhöhen die Gesamtsteuerlast des Unternehmens und des Dividendenempfängers nur in geringen Teilen.

      Die Verwaltung appelliert deshalb an den Gemeinderat, den Solidarpakt nicht zu verlassen und die auf 2 Jahre befristete Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 390 Punkte mit zu tragen und den Antrag abzulehnen.

      Eine Anhebung auf 400%-Punkte, wie von Bündnis 90 / Die Grünen und AL beantragt, würde eine Haushaltsverbesserung von 275.000 € bringen. Eine Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Gemeinderates.

      Ansonsten ohne Bemerkung.</ol>


      SPD-Fraktion

      1. Erhöhung der Vergnügungssteuer auf das Niveau von Ellwangen.
        • Erhöhung des Planansatzes von 300.000 € um 30.000 € auf 330.000 €
        • Siehe weitergehender Antrag Bündnis 90/ Die Grünen 6)
          Erhöhung des Planansatzes von 300.000 € um 50.000 € auf 350.000 €
        • Stellungnahme der Verwaltung:
          In der Strukturkommission wurde vorgeschlagen, die Vergnügungssteuer auf das in Anlage 1 aufgeführte Niveau anzuheben. Die letzte Anhebung der Vergnügungssteuer erfolgte zum 01.05.2000. Der Verwaltungsvorschlag entspricht einer Steigerung von 80% innerhalb von zwei Jahren.
          Der Antrag der SPD zielt darauf ab, im Bereich der Spielhallen die Vergnügungssteuer noch höher als im Vorschlag der Strukturkommission anzusetzen (auf das Niveau von Ellwangen; siehe Anlage, letzte Spalte).
          Daraus ergeben sich rechnerische Mehreinnahmen von ca. 30.000,00 €, vorausgesetzt die Anzahl der Spielautomaten bleibt nach dieser Erhöhung gleich hoch, was aus den Erfahrungen der letzten Erhöhung nicht im vollen Umfang zu erwarten sein dürfte.
          Unter der Voraussetzung, dass der Antrag auf Erhöhung der Vergnügungssteuer beschlossen wird, erfolgen die Anträge 2 a), b), c) und d).


      2. a) Zuschuss für Kinder-Stadtranderholung
        • Einstellung eines Planansatzes von 2.000 €
        • Stellungnahme der Verwaltung:
          Ohne eine exakte Kenntnis wie sich die Vergnügungssteuer-Erhöhung tatsächlich auswirkt, sind weitere Ausgabenbeschlüsse für soziale Zwecke nicht bezifferbar. Darüber hinaus verweist die Verwaltung auf den Gemeinderatsbeschluss vom 30.01.2002 im Hospital-Haushalt 2002 50.000 € für soziale Zwecke bereitzustellen.

          b) Zuschuss für Projekt arbeitslose Jugendliche/ Ripperg
        • Einstellung eines Teil-Planansatzes von 3.000 €
        • Stellungnahme der Verwaltung:
          siehe a)
          c) Zuschuss für Hausaufgabenbetreuung/ Schülerhilfe
        • Einstellung eines Teil-Planansatzes von 5.000 €
        • Stellungnahme der Verwaltung:
          siehe a)

          d) Einrichtung Zuschussfonds für Caritas, Friedensbergschule, Kindertagesstätten etc.
        • Einstellung eines Planansatzes von 20.000 €
        • Stellungnahme der Verwaltung:
          siehe a)
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