§ 24/1 - Verschiedenes - Planung der Westumgehung; hier: Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 12.12.2001 (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA vom 28.01.02, § 7/2

Oberbürgermeister Pelgrim gibt den Inhalt des oben genannten Schreibens bekannt, wonach die Variante E Abweichungen von der Variante C enthält. Diese betreffen allerdings überwiegend die Gemarkungen Wittighausen und Untermünkheim. Im Bereich der Stadt Schwäbisch Hall seien diese Abweichungen nur marginal.

Beim Bürgerentscheid vom 21.01.2001 habe sich die Bürgerschaft für die Variante C des Anhörungsentwurfs 2000 ausgesprochen. An diese Entscheidung sei die Stadt Schwäbisch Hall gebunden.

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