§ 20 - Bebauungsplan „Änderungen/Ergänzungen in den Gewerbegebieten II“ (Crailsheimer Straße, Stadtheide 1955, Stadtheide 1961, Stadtheide Süd-Vollzugsanstalt, Erweiterung Stadtheide, Hessental, Gründle, Breitloh und Sulzdorf); hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

siehe BPA vom 28.01.02

Stadtrat Reber ist der Meinung, dass erst die Frage des Baus bzw. des Standortes der Moschee geklärt werden müsste.

Nach weiterer kurzer Aussprache teilt Oberbürgermeister Pelgrim mit, dass die Zuteilung eines Bauplatzes für die Moschee in einem separaten Verfahren und Beschluss behandelt werden müsse.

Der heutige GR-Beschluss habe damit unmittelbar nichts zu tun.

Beschluss:

Die ausnahmsweise geplante Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben soll auf der Basis von Anregungen aus der Bürgerschaft entfallen.

Die Bebauungspläne

Nr. 0141-04 Gewerbegebiet Crailsheimer Straße

Nr. 0181-01 Gewerbegebiet Stadtheide 1961

Nr. 0181-02 Stadtheide Süd - Vollzugsanstalt

Nr. 0181-03 Erweiterung Gewerbegebiet Stadtheide

Nr. 0182-01 Stadtheide 1955

Nr. 0312-01 Gewerbegebiet Hessental

Nr. 0312-02 Industriegebiet Gründle

Nr. 0315-05 Gewerbegebiet Breitloh

Nr. 2113-03 Industriegebiet Sulzdorf

(alle Pläne einschließlich der jeweiligen Unternummern)

werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteile sind der Lageplan des Stadtplanungsamtes im Maßstab 1:2500 vom 30.10.2001 sowie der Textteil mit oben genannter Veränderung hinsichtlich der Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben des Stadtplanungsamts vom 27.11.2001. Eine Begründung für den Bebauungsplan mit gleichem Datum ist beigefügt.

(25 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung; Stadtrat H. Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

Meine Werkzeuge