§ 19 - Nördliche Kernstadt Froschgraben; hier: Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung und förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 28.01.02

Beschluss:

  1. Der Ergebnisbericht vom 07.01.2002 über die durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen für das o. g. Gebiet wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Nördliche Kernstadt Froschgraben“.
  3. Er beschließt ferner, die Maßnahme im sogenannten „vereinfachten Sanierungsverfahren“ auf der Grundlage des § 142 Abs. 4 unter Einschluss der §§ 144 Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen. Maßgebend ist der Lageplan der Stadt Schwäbisch Hall/Büro ARP im Maßstab 1:2000 vom 07.01.2002.

(einstimmig - 34 -)

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