§ 148/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Unterjährige Programmentscheidung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2020 (öffentlich)
Sachvortrag:
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat im August 2020 die unterjährige Programmentscheidung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) 2020 bekannt gegeben.
Die Entscheidung einer unterjährigen Antragsmöglichkeit aus dem Schwerpunkt Grundversorgung sowie für gewerbliche Projekte traf Minister Peter Hauk, MdL, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Besonderheit ist außerdem, dass eingeplante Projekte auf Risiko des Antragstellers ausnahmsweise schon vor Bewilligung begonnen werden dürfen.
Im Stadtgebiet Schwäbisch Hall wurde der gestellte Antrag im Förderschwerpunkt Arbeiten mit der Höchstsumme berücksichtigt:
- Rolf Weidner, Zuschussbetrag 250.000,- €
Neubau einer Produktionshalle mit Verwaltungsgebäude zur Vermietung an die Firma Weidner Reinigungssysteme GmbH am Standort In der Eich 15 im Solpark, Hessental
Im Förderjahr 2020 wurde in Schwäbisch Hall regulär bereits im Februar ein Antrag im Förderschwerpunkt Arbeiten mit 67.090,-- EUR Zuschussbetrag in das Förderprogramm aufgenommen:
- Dieter Eichenbrenner, Brückäckerstraße 13
Betriebserweiterung durch Anbau und Aufstockung eines bestehenden Geschäftsgebäudes zur Schaffung neuer Büroräume der Firma Wärme Service Süd
Erster Bürgermeister Klink stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Die unterjährige Programmentscheidung 2020 wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)