TOP 2.2 - Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates zum Entwurf des Haushaltes 2025 der Stadt Schwäbisch Hall; hier: Antrag der Verwaltung zur Anmietung der Fläche der ehemaligen Post- und Postbankfiliale im Haus der Bildung durch die Stadt Schwäbisch Hall (Musikschule) und durch die Volkshochschule Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 3.zu250/24

Sachvortrag:

Die Flächen der ehemaligen Post- und Postbankfiliale im Haus der Bildung befinden sich im Eigentum der städtischen Tochter GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH und stehen zur Vermietung zur Verfügung. Ca. 380 m² Mietfläche werden für 15,80 € pro m² und Monat (25 % unter der bisherigen Miete) angeboten. Bis­her haben sich wenige externe Interessenten gemeldet, deren Nutzungskonzepte aber nicht im Sinne der Stadt wären. 

Die Obergeschosse im Haus der Bildung werden von der Volkshochschule sowie von der Musikschule der Stadt genutzt. Beide Einrichtungen haben zur Zeit zusätzlichen Flächenbe­darf und haben zusammen ein Konzept zur Anmietung der Flächen der ehemaligen Post- und Postbankfiliale ausgearbeitet.

Die GWG hatte grundsätzlich Vermietungsbereitschaft signalisiert und würde im Falle des Zustandekommens des Mietvertrages die erforderliche Nutzungsänderungen auf eigne Kosten (bis. 6.000 €) veranlassen. In Abhängigkeit der mit der Nutzungsänderung verbun­denen baulichen Auflagen wäre eine Vermietung frühestens ab dem 01.05.2025 und spä­testens ab 01.09.2025 möglich. 

Die Vermietung soll zunächst befristet bis zum 31.12.2027 erfolgen. Anschließend wäre eine Vermietung als Einzelhandelsfläche bei entsprechender Nachfrage denkbar und möglich.  

Musikschule:

Die Räumlichkeiten der Postbank (180m²) sollen künftig durch die städtische Musikschule genutzt werden. Die Musikschule hat schon seit einiger Zeit eine Vollauslastung seines Rau­mes für die musikalische Grundstufe/ Früherziehung erreicht. Ein weiterer Ausbau dieses wichtigen Zweiges der Musikschularbeit macht eine räumliche Aufstockung unumgänglich. Der Ausbau der Früherziehungskurse bringt Mehreinnahmen bei den Musikschulgebühren mit sich und erhöht weiter die Frequenz in der Innenstadt, da die Eltern während der Mu­sikschulkurse in der Stadt beispielsweise einkaufen gehen oder kulinarische Angebote nut­zen. Einen adäquaten Raum im seither genutzten Gebäudetrakt (Südbau) gibt es leider nicht, da der „Kammermusiksaal“ im ersten Obergeschoss schon vor einigen Jahren zu­gunsten der Volkshochschule aufgegeben werden musste. Aufgrund der hohen Auslastung der Kurse der VHS kann dieser aufgegebene Raum auch künftig nicht von der Musikschule genutzt werden. Weitere geeignete Räume sind im Haus der Bildung leider nicht vorhan­den.
Durch die Anmietung dieser Räumlichkeiten können kurzfristig 12 neue Gruppen in der musikalischen Früherziehung eingerichtet werden. Durchschnittlich befinden sich in ei­nem Kurs 10 Kinder. Es entstehen im pädagogischen Bereich keine Mehrausgaben in den Personalaufwendungen.

Kalkulation der Gebühreneinnahmen:

12 Kurse a 12 Kinder a 12 Monate: 28 Euro Kursgebühr x 12 Kinder x 12 Kurse x 12 Monate = 48.384 Euro 

Die Kosten für die Anmietung der Räumlichkeiten der Postbank gliedern sich wie folgt:

Kalkulation der Kosten:
Mietkosten:  34.128 Euro p.a. (2.844 Euro pro Monat x 12 Monate)
Reinigungskosten (Personal):   3.316 Euro p.a.
Reinigungskosten (Material):        670 Euro p.a.
Mietnebenkosten:               7.000 Euro p.a.

Gesamtkosten Anmietung:  45.114 Euro p.a.

Saldo aus Erträgen und Aufwendungen + 3.270 Euro p.a.

Volkshochschule:

Die VHS Schwäbisch Hall hat auf Grund der anhaltend hohen Rekordnachfrage nach Deutschkursen (hier: BAMF Integrationskurse und berufsbezogene DeuFöV-Kurse) zu­sätzlichen Bedarf an großen Räumlichkeiten, in denen Gruppengrößen von 20-25 Teil­nehmen unterrichtet werden können. Alle entsprechenden Räume im Haus der Bildung sowie auch weitere externe Anmietungen (u.a. Obere Herrngasse 8, Architektenhaus) sind zurzeit voll ausgelastet. Die Anmietung der Räumlichkeiten der ehemaligen Post­schalterhalle stellt somit eine wichtige Kapazitätserweiterung dar, mit der erfolgreiche und schnellen Integration – auch in den Arbeitsmarkt – befördert werden kann.
Aufgrund der nicht sicher prognostizierbaren weiteren Entwicklung der Nachfrage nach o.g. Deutschkursen, die stark von bundespolitischen Entscheidungen der Migrations­steuerung und somit externen Effekten abhängig ist, präferiert die VHS Schwäbisch Hall zunächst eine befristete Anmietung bis Ende 2027 mit Verlängerungsoption, die bei vor­handenem Bedarf eine weitergehende Nutzung beinhaltet. Die Finanzierung soll über die Mietzuschüsse für Vereine abgewickelt werden. Die anzumietende Fläche hat eine Größe von 194m².

Kalkulation der Kosten:
Mietkosten:                         37.920 Euro p.a. (3.160 Euro pro Monat x 12 Monate)
Mietzuschüsse für Vereine 35.520 Euro p.a. (2.960 Euro pro Monat x 12 Monate)

Die Volkshochschule Schwäbisch Hall bezahlt eine Miete von 2.400 Euro p.a. an die GWG  (monatlich 200 Euro; 200 m² x 1,00 Euro)

Saldo aus Erträgen und Aufwendungen -35.520 Euro p.a.

Gesamtsaldo (Musikschule und VHS)    -32.250 Euro p.a.

Die Räumlichkeiten der VHS stünden auch für den Schulungsbedarf der IT-Abteilung der Stadt kostenfrei zur Verfügung. Die bisherigen Schulungsräume in der Gymnasiumstr. 2 stehen wegen des bestehenden Sanierungsbedarfs sowie künftigen Nutzungsbedarfs der Fachbereiche 32 und 50 künftig nicht mehr zur Verfügung. 

Beschlussfassung:

1. Der zeitlich begrenzten Anmietung der Räumlichkeiten der ehemaligen Postbankfiliale im Haus der Bildung durch die Stadt Schwäbisch Hall (Musikschule) wird zugestimmt. Es werden hierfür jährliche Haushaltsmittel in Höhe von 34.128 Euro (brutto) beim  Produkt 26300000, Sachkonto 42311000; 670 Euro beim Produkt 26300000, Sachkonto 42419000 und 7.000 Euro (brutto) beim Produkt 26300000, Sachkonto 42419000; 3.316 Euro beim Produkt 11240202 bereitgestellt. Für 2025 werden die Haushaltsmittel anteilig maximal für 8 Monate zur Verfügung gestellt. Die Erträge aus den zusätzlichen Gebühren in Höhe von 48.384 Euro p.a. werden ebenfalls veranschlagt (anteilige Veran­schlagung der Erträge aus den Gebühren für das Jahr 2025). 

2. Der zeitlich begrenzten Anmietung der Räumlichkeiten der ehemaligen Postfiliale im Haus der Bildung durch die Volkshochschule Schwäbisch Hall e.V. wird zugestimmt. Es werden hierfür Haushaltsmittel für die Jahre 2025, 2026 und 2027 von jeweils 35.520 Euro (netto) beim Produkt 27100000, Sachkonto 43151100 bereitgestellt. Für 2025 werden die Haushaltsmittel anteilig maximal für 8 Monate zur Verfügung gestellt.

(24 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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