§ 91/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Gesplittete Abwassergebühren (öffentlich)
Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim berichtet von zahlreichen Nachfragen der Bürgerschaft bei den Mitgliedern des Gemeinderats aber auch in der Verwaltung. Er führt folgende Vergleichszahlen an:
Vergleichsorte |
Niederschlagswassergebühr |
Schmutzwassergebühr |
Baden-Württemberg |
0,38 € |
-- |
Schwäbisch Hall |
0,40 € |
1,77 € |
Mannheim |
0,81 € |
1,68 € |
Berghaupten |
0,07 € |
2,27 € |
Backnang |
0,39 € |
2,07 € |
Calw |
0,75 € |
2,67 € |
Rosengarten |
0,25 € |
2,60 € |
Michelbach |
0,21 € |
2,93 € |
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass sich Schwäbisch Hall nicht im oberen Sektor sondern eher am Landesdurchschnitt orientiert. Der größte belastete Betrieb ist der Flugplatz Schwäbisch Hall mit 40.000 € Niederschlagswassergebühren im Jahr.
Stadtrat Reber spricht sich dafür aus, nochmals anhand von Beispielen über das HT zu informieren.
Auch Stadtrat Dr. Pfisterer stimmt zu, dass eine weitere Informationsveranstaltung an der Zahlungsverpflichtung nichts ändert - Entspannung kann nur durch erweiterte Zahlungsziele geschaffen werden.
Stadtrat Baumann bittet mit dem Vorwurf auszuräumen, dass immer nur die Stadt Schwäbisch Hall am meisten verlangt. Es sollten die Zahlen veröffentlicht werden, so dass jede Bürgerin und jeder Bürger seine Zahlungsverpflichtung auch z. B. für Nachbarorte errechnen kann.
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt fordert Billigkeitslösungen. Dieses Ansinnen wird von Oberbürgermeister Pelgrim abgelehnt. Einzelfallentscheidung würde heißen, die anderen hätten die Kosten mit zu übernehmen. Über die Ausgestaltung von Zahlungsmodalitäten lässt sich jedoch reden. Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass er verstärkt die Öffentlichkeitsarbeit mit dem Haller Tagblatt suchen wird - ein gezieltes Pressegespräch hierüber wird vorbereitet.