TOP 2 - Wahl der Ortsvorsteherin und der Ortsvorsteher sowie deren Stellvertretungen (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 205/24

Sachvortrag:

Gemäß § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung wird die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher  vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürgerinnen und Bürger gewählt.

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

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Ortschaft

Amt

Vorname, Name

Vorschlag im

Ortschaftsrat

Bibersfeld

Ortsvorsteherin

Ute Fritz-Weller

10.09.2024

1. Stellvertreter

Martin Ott

2. Stellvertreter

Domenic Rist

Eltershofen

Ortsvorsteher

Gerhard Schömenauer

10.09.2024

1. Stellvertreter

Lukas Geier

2. Stellvertreterin

Nicole Kretschmer

Gailenkirchen

Ortsvorsteher

Helmut Kaiser

12.09.2024

1. Stellvertreterin

Annette Hammel

2. Stellvertreter

Thomas Braun

Gelbingen

Ortsvorsteher

Felix Mangold

10.09.2024

1. Stellvertreter

Nicolai Becker

Sulzdorf

Ortsvorsteher

Florian Frank

10.09.2024

1. Stellvertreter

Matthias Stiller

2. Stellvertreter

Klaas Lehmann

Tüngental

Ortsvorsteher

Dr. Werner Philipp

12.09.2024

1. Stellvertreter

Georg Straube

Weckrieden

Ortsvorsteher

Eckhard Moser

12.09.2024

1. Stellvertreter

Bernd Fischer

2. Stellvertreter

Markus Horch

 

Beschlussfassung:

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat die Wahl der Ortsvorsteherin und der Ortsvorsteher sowie deren Stellvertretungen gemäß den Wahlvorschlägen der Ortschaftsräte vor.

Alle Vorschläge der Ortschaftsräte wurden vom Gemeinderat einstimmig bestätigt.

(einstimmig - 32)

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