§ 88 - Aufstellung des Bebauungsplans „Stadtheide - westliche Erweiterung“; hier: Entwurfsbeschluss (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Beschluss:
- Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0181-02/03 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:500 vom 04.07.2001 mit Legende und Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
- Die örtlichen Bauvorschriften für das genannte Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 04.07.2001. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0181-02/03. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt. Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.