TOP 4.4 - Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-02/01 „Herdweg 29“; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 111/25

Sachvortrag:

Am 19.05.2021 (§122) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB durchzuführen. Diese erfolgte im Zeitraum vom 15.06.2021 bis einschließlich 15.07.2021.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 13.02.2025 (Anlage 12) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf berät die Vorlage in seiner Sitzung am 06.05.2025. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 19.05.2025 berichtet.

 

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 04.11.2020
Anlage 2: Bebauungsplanentwurf Planzeichnung, Maßstab 1:500, LK&P Ingenieure, 13.02.2025
Anlage 3: Textteil mit Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, LK&P Ingenieure, 13.02.2025
Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan, LK&P Ingenieure, 13.02.2025
Anlage 5: Vorhaben- und Erschließungsplan, Maßstab 1:500/1:200, LK&P Ingenieure, 13.02.2025
Anlage 6: Bewertungsplan zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, LK&P Ingenieure, 13.02.2025
Anlage 7: Studie zum speziellen Artenschutz, Büro für Gewässerökologie und Umwelt­beratung, 22.04.2022
Anlage 8: Spezieller Artenschutz Zauneidechse, Büro für Gewässerökologie und Umwelt­beratung, 07.11.2023
Anlage 9: Ersatzmaßnahme E1, LK&P Ingenieure, 13.02.2025
Anlage 10: Ersatzmaßnahme E2, LK&P Ingenieure, 13.02.2025
Anlage 11: Gutachten Baugrund+Altablagerung, BFI Zeiser, 02.03.2021
Anlage 12: Abwägungstabelle LK&P Ingenieure, 13.02.2025

Beschlussantrag:

1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen

Die Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 12 beschlossen.

2. Auslegungsbeschlüsse

A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-02/01„Herdweg 29“:

Die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2113-02/01„Herdweg 29“ wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 13.02.2025 (vgl. Anlagen 1-11) beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB).

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2113-02/01 „Herdweg 29“:

Die Auslegung der Örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2113-02/01„Herdweg 29“ wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 13.02.2025 (vgl. Anlagen 1-11) beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB).

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