TOP 2 - Aktualisierung und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes; hier: Klimastrategie und Maßnahmenkatalog - Vorberatung - (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 36/25

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 04.10.2023 die B.A.U.M. Consult GmbH mit der Aktualisierung und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Schwäbisch Hall beauftragt. Seit Ende 2023 wird das Projekt in enger Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, dem Klimaschutzbeirat und der B.A.U.M. Consult GmbH umgesetzt.

Die Ergebnisse der Energie- und Treibhausgasbilanz, der Potenzial- und Szenarienanalyse sowie ein Überblick über die stattgefundenen Beteiligungsformate wurden als Zwischenstandsbericht im BPA am 23.09.2024 präsentiert.

Der nun vorliegende Abschlussbericht gliedert sich in zwei Teile – die Klimastrategie und den Maßnahmenkatalog.


Klimastrategie

Die Klimastrategie enthält maßgeschneiderte Klimaziele samt einer Definition für ein treibhausgasneutrales Schwäbisch Hall, eine aktualisierte Energie- und Treibhausgas-Bilanz nach Sektoren (Haushalte, Industrie, GHD1, Kommunale Verwaltung und Verkehr) und nach Nutzungsarten (Wärme, Strom, Verkehr) sowie eine Potenzialanalyse und Entwicklungspfade zur Steigerung der  Energieeffizienz und Energieeinsparung als auch zum Ausbau erneuerbarer Energien. Darüber hinaus enthält die Klimastrategie ein Umsetzungskonzept.

Die wesentlichen Ergebnisse der THG-Bilanz sind:
    • 2022 wurden insgesamt 940 GWh/a Endenergie verbraucht und 255 Tsd./a CO2eq. emittiert.2 Dies entspricht einem Energieverbrauch von rund 22 MWh/a pro Person und einem THG-Ausstoß von rund 6 Tonnen pro Person und Jahr. (→ Ziel Treibhausgasneutralität bedeutet: < 1 t CO2eq. pro Kopf und Jahr)
    • Die größten Energieverbraucher und THG-Emittenten in Schwäbisch Hall sind private Haushalte, gefolgt von Verkehr, Industrie sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Die wesentlichen Ergebnisse der Potenzial- und Szenarienanalyse sind:
    • Wenn die Vorschläge für kommunale Klimaschutzmaßnahmen (siehe Maßnahmenkatalog Anhang 2) als auch individuelle Maßnahmen umgesetzt werden und damit die Annahmen und Prämissen der Potenzial- und Szenarienanalyse des Konzeptes eintreffen (Zielszenario), könnten bis 2040 eine Energieeinsparung von 27 % und eine Treibhausgasminderung von 88 % ggü. 2022 erreicht werden.
    • Die größten Einsparpotenziale im Endenergieverbrauch liegen in den Bereichen Verkehr (-61 %) und Haushalte (-24 %) dicht gefolgt von GHD (-22 %). Reduktionspotenziale der Industrie beim Wärmebedarf (-27 %) werden durch erhöhten Strombedarf   (+ 29 %) aufgehoben, gleichwohl reduzieren sich dadurch die THG-Emissionen.
    • Hauptstellschrauben für die THG-Reduktion sind: Energieeffizienz steigern, die Verkehrswende und die Wärmewende.
    • Insbesondere durch die enormen Photovoltaik-Potenziale kann jahresbilanziell mehr Strom erzeugt werden als Verbrauch prognostiziert wird. Diese jahresbilanzielle Überproduktion kann gem. der vereinbarten Definition für ein klimaneutrales Schwäbisch Hall (siehe technischer Anhang der Klimastrategie) den in 2040 verbleibenden Emissionen von knapp 32 Tsd. t CO2eq gegenübergestellt werden.
    • Somit kommt die Szenarioanalyse zu dem Ergebnis, dass die Stadt Schwäbisch Hall bis zum Jahr 2040 Treibhausgasneutralität erreichen kann, sofern die angenommenen Reduktionspfade für Energie eingehalten werden und unter der Berücksichtigung einer Gegendarstellung des Ausgleichsvolumen durch lokale EE-Stromerzeugung.
    • Auf Grundlage der Berechnungen wurden die Zwischenziele angepasst und lauten nun wie folgt:
Aktualisiertes Klimaziel: Treibhausgasneutrale Kommune bis spätestens 2040. Mit den Zwischenzielen:
        ◦ Reduktion der THG-Emissionen bis 2030 um mindestens 40% ggü. 2022.
        ◦ Reduktion der THG-Emissionen bis 2035 um mindestens 60% ggü. 2022.
Das Klimaziel der Stadt Schwäbisch Hall, bis 2040 treibhausgasneutral zu sein, entspricht dem des Landes Baden-Württemberg.

Die wesentlichen Ergebnisse des Umsetzungskonzepts sind:
    • Kostenschätzung und Ressourcenbedarf: Die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts erfordert bis 2030 rund 25 Millionen Euro. Personell sind 8 zusätzliche Vollzeitstellen notwendig.
    • Controlling: Der Umsetzungsfortschritt wird zukünftig anhand von Indikatoren für Strom-, Wärme- und Treibstoffverbrauch, EE-Ausbau und CO₂-Senken überwacht. Ein Maßnahmenkataster dokumentiert den Umsetzungsstand, Abweichungen und Hemmnisse.


Maßnahmenkatalog:

Basierend auf den Potenzial- und Szenarienanalysen sowie den zahlreichen Beteiligungsformaten schlägt B.A.U.M. Consult insgesamt 16 Leitprojekte und 45 Maßnahmen aufgeteilt in vier Handlungsfelder vor. Die einzelnen Maßnahmen reichen von strategischen Zielsetzungen mit langfristigem Zeithorizont (z. B. „Klimaflächen schaffen“, „treibhausgasneutrale Liegenschaften“ oder z. B. die Maßnahme „Klimapakt: Klimaschutzvereinbarugen mit Unternehmen und Institutionen“) bis hin zu überschaubaren, relativ einfach umsetzbaren Vorschlägen wie die Maßnahme „Verstärkte Nutzung von Social Media“, oder „Klimaschutz auf landwirtschaftlichen Pachtflächen“ oder die Maßnahme „Ausbau der Energieberatung in Schwäbisch Hall“.
Jede Maßnahme ist in einem Steckbrief detailliert beschrieben, der die erwarteten Ergebnisse, erste Schritte, Zielgruppen, Verantwortliche und Beteiligte sowie den benötigten personellen und finanziellen Ressourcenrahmen umfasst. Zudem sind, wo möglich, Abschätzungen zur Energie- und Treibhausgasminderung angegeben.
Das fortgeschriebene Konzept bietet ein umfassendes Portfolio an Klimaschutzmaßnahmen, die sowohl die Reduktion von Treibhausgasemissionen als auch die Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels zum Ziel haben. Alle Maßnahmen sind Empfehlungen, deren Umsetzung – insbesondere bei investiven Vorhaben, Satzungen und ähnlichen Maßnahmen – einer Entscheidung des Gemeinderats bedarf.
Um möglichst schnell und wirkungsvoll weitere Fortschritte im Klimaschutz zu erzielen, wurde eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen, basierend auf ihrer Wichtigkeit und Dringlichkeit. Weitere Informationen zu den Kriterien dieser Priorisierung sind im Maßnahmenkatalog auf Seite 4 zu finden.
Basierend auf diesen Kriterien schlägt die Stadtverwaltung zwölf prioritäre Maßnahmen vor – je drei aus den vier Handlungsfeldern – um schnelle und wirksame Fortschritte zu erzielen. Diese Maßnahmen sollen bereits 2025 und 2026 initiiert und für den nächsten Doppelhaushalt vorbereitet werden, um den Treibhausgasreduktionspfad einzuhalten und frühzeitig signifikante Emissionsreduktionen zu erreichen. Spätere Maßnahmen sind häufig mit komplexeren Herausforderungen verbunden, daher ist es entscheidend, frühzeitig wesentliche Fortschritte zu erzielen.

Handlungsfeld Energiewirtschaft, GHD und Industrie
    1. Freiflächen-Anlagen (Maßnahme EWI 2-3)
    2. Austausch- und Informationsformat der Unternehmen zu Best-Practice-Beispielen (Maßnahme EWI 4-1)
    3. "Wir sind dabei!" - Klimaschutzvereinbarungen auf Stadt oder Landkreisebene (Maßnahme EWI 4-4)
Handlungsfeld Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    4. Sanierungsmanager:in für energetische Stadtsanierung einstellen (Maßnahme SBW 1-1)
    5. Ausbau der Energieberatung in Schwäbisch Hall (Maßnahme SBW 2-2)
    6. Treibhausgasneutrale Liegenschaften (Maßnahme SBW 3-1)
Handlungsfeld  Klimaanpassung und Naturräume
    7. Klimaflächen schaffen und erhalten (Maßnahme NAT 2-2)
    8. Klimaschutz auf landwirtschaftlichen Pachtflächen (Maßnahme NAT 3-2)
    9. Erstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans (Maßnahme NAT 4-1)
Kommunikation und nachhaltige Lebensstile
    10.  Verstärkte Nutzung von Social Media zur Verbreitung von Klimaschutz-Themen (Maßnahme KOM 1-1)
    11. Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer, Einführung einer Mehrwegförderung (Maßnahme KOM 3-1)
    12.  Klimafonds (Maßnahme KOM 4)


Unter den genannten Maßnahmen befinden sich auch welche, die sinnvollerweise zusammen mit dem Landkreis angegangen werden müssen.

 

1  GHD steht für Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
Berechnung nach Territorialprinzip gem. BISKO-Standard (Bilanzierungs-Systematik-Kommunal)


Anlagen:
Anlage 1: Klimastrategie
Anlage 2: Maßnahmenkatalog
Anlage 3: Präsentation

Beschlussfassung:

1. Der Gemeinderat beschließt das vorgestellte Klimaschutzkonzept, bestehend aus Klimastrategie und Maßnahmenkatalog, als grundsätzliche Grundlage für die weitere Klimaschutzarbeit der Stadt Schwäbisch Hall.
      
2. Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Priorisierung der Maßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, haushaltsrelevante Maßnahmen im Rahmen des nächsten Doppelhaushalts einzubringen und die priorisierten Maßnahmen schrittweise und zeitnah umzusetzen bzw. die entsprechenden Beschlüsse vorzubereiten. 

(ohne Abstimmung)

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