TOP 5 - Annahme von Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen (eingestellt am 20.01.2025) (öffentlich)
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 12/25
Sachvortrag:
Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.
Anlagen: Spendenliste
Beschlussantrag:
Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.