TOP 8.1 - Bebauungsplan: Bebauungsplan Nr. 0314-08 "Grundschule Hessental" in Hessental; hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 231/24

Sachvortrag:

In seiner Sitzung am 15.03.2023 hat der Gemeinderat einem Grundschulneubau mit Sporthalle und Mensa am Standort „Molkerei“ zugestimmt. Der Standort ist geeignet zur Unterbringung aller notwendigen Einrichtungen (Schule, Sporthalle, Mensa, Parkierung) und ermöglicht bei ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung eine Integration in den Grünzug. Die Anbindung ist zu Fuß sicher und auch mit Pkw und ÖPNV gut erreichbar.

Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.11.2023 ein Wettbewerbsverfahren für die Grundschule beschlossen und auch dem Raum- und Funktionsplan aus der Planungsphase 0 zugestimmt. Auf dieser Basis sollen nun über ein Bebauungsplanverfahren auch die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geschaffen werden.

Die Abgrenzung des Plangebiets (Anlage 1) umfasst ca. 4,2 ha. Das Gebiet wird von einem Fußweg sowie dem Pflaumenbach von Ost nach West durchquert. Der südliche Teil wird landwirtschaftlich genutzt, südostlich befindet sich eine Streuobstwiese. Der nördliche Teil umfasst einen Teil der Bühlertalstraße, Kleingärten sowie einen einmündenden Kanalüberlauf aus dem Gewerbegebiet Solpark in den Pflaumenbach, welcher voraussichtlich m Zuge der Starkregenuntersuchungen angepasst werden muss. Aus diesem Grund wird auch das in Privateigentum befindliche Flst. 1541 in den Geltungsbereich aufgenommen.

Der Einmündungsbereich der Straße an den Wasenwiesen sowie die Bushaltestelle an der Bühlertalstraße müssen voraussichtlich ebenfalls angepasst werden. Die Flächen östlich der Straße An den Wasenwiesen sind landwirtschaftlich genutzt. Dieser tiefergelegene Bereich eignet sich nach aktuellem Kenntnisstand für den planungsrechtlichen Ausgleich und als Überflutungsschutz.

Die Straße An den Wasenwiesen einschließlich begleitenden Grünstreifen sowie Teile der Bühlertalstraße sind durch den Bebauungsplan Nr. 0314-07 Grundwiesen von 1991 überplant, welcher in den entsprechenden Bereichen somit überplant wird. Östlich der Straße werden zur Unterbringung von Stellplätzen weitere Flächen in das Plangebiet aufgenommen, da diese nach aktuellem Kenntnisstand nicht auf den westlichen Flächen untergebracht werden können.

Dem Bebauungsplan werden folgende allgemeine Ziele zu Grunde gelegt:
- Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen, Grünflächen sowie Retentionsflächen
- Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wie insbesondere der Höhenlage und der maximale Gebäudehöhe
- Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche
- Festsetzungen zum Grünkonzept und zur Erschließung, sowie
- örtliche Bauvorschriften, die Regelungen zur äußeren Gestaltung treffen.

Das Plangebiet liegt aus planungsrechtlicher Sicht im Außenbereich, daher soll der Bebauungsplan im Regelverfahren nach BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Darin werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Weiterhin erfolgt die Bilanzierung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. 

Im weiteren Verfahren werden voraussichtlich nachfolgende Untersuchungen erforderlich:
    • Artenschutz
    • Starkregen/Hochwasser
    • Baugrund/Geologie
    • Schall
    • Verkehr

Die rechtskräftige Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans stellt den südlichen und östlichen Teil des Plangebiets als Fläche für die Landwirtschaft, sowie den nördlichen Teil als Grünfläche dar. Der Flächennutzungsplan ist daher im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (Gemeinbedarfsfläche).

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Stand 02.10.2024
Anlage 2: Auszug Flächennutzungsplan 7D Fortschreibung, Stand 02.10.2024
Anlage 3: Abgrenzungsplan, Stand 02.10.2024

Beschlussantrag:

1. Aufstellungsbeschlüsse und Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung

A) Bebauungsplan Nr. 0314-08 „Grundschule Hessental“

Der Bebauungsplan Nr. 0314-08 „Grundschule Hessental“ wird gemäß § 1 (3) BauGB in Verbindung mit § 2 (1) BauGB aufgestellt. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan im Maßstab 1:2.500 vom 02.10.2024 (Anlage 3).

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB) beauftragt. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen beträgt mind. 14 Tage.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0314-08 „Grundschule Hessental“      

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0314-08 „Grundschule Hessental“ werden gemäß § 1 (3) und § 2 (1) i.V.m § 74 (1) LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der maßgebliche Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0314-08 „Grundschule Hessental“ (Anlage 3).

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB) beauftragt. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen beträgt mind. 14 Tage.

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