TOP 4 - Ausschreibung der Stelle der/des Ersten Bürgermeisterin/Bürgermeisters (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 207/24

Sachvortrag:

Die Amtszeit des derzeitigen Ersten Bürgermeisters endet am 31.03.2025. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 50 Abs.1 und Abs. 3 i.V.m. § 47 Abs. 1 GemO) ist die Wahl frühestens 3 Monate (31.12.2024) und spätestens 1 Monat (28.02.2025) vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Die Stelle muss spätestens 2 Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben werden.

Die Wahl sollte deshalb in der ersten Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2025 (voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar) stattfinden. Die Ausschreibung sollte, um einen ordnungsgemäßen Ablauf gewährleisten zu können, spätestens im Oktober 2025 erfolgen.

Die Verwaltung schlägt folgenden Verfahrensablauf vor.

Die Stelle soll im Haller Tagblatt und im Staatsanzeiger ausgeschrieben werden. Der Staatsanzeiger hat immer mittwochs Redaktionsschluss für die am Freitag erscheinende Ausgabe. Die Anzeige im Staatsanzeiger soll deshalb am Freitag, 11.10.2024, und die im Haller Tagblatt am Samstag, 12.10.2024 veröffentlicht werden. Der Bewerbungsschluss wird auf Montag, den 04.11.2024, festgesetzt. Im Anschluss kann die Sichtung der Unterlagen und die Vorauswahl durch die hierfür vorgesehenen Gemeinderatsmitglieder sowie die Verwaltung erfolgen. Die Sitzung des vorentscheidenden Personalausschusses soll dann am Donnerstag, den 05.12.2024 stattfinden, so dass bis zum Wahltermin in der ersten Gemeinderatssitzung des Jahres 2025 gegebenenfalls genügend Zeit für Vorstellungen in den Fraktionen bleibt.

Der Geschäftskreis der/des zukünftigen Ersten Bürgermeisterin/Bürgermeisters soll insbesondere die Funktion der Baubürgermeisterin/des Baubürgermeisters umfassen. Das Dezernat der Ersten Bürgermeisterin/des Ersten Bürgermeisters soll zukünftig folgende Zuständigkeiten beinhalten:

    • Fachbereich Planen, Bauen und Klimaschutz
    • Fachbereich Baurecht/Denkmalschutz
    • Stadtbetriebe (Werkhof, Abwasser und Friedhöfe)
    • Stabstelle Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall
    • Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft (technische Geschäftsführung)
    • Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft (Vorsitz Aufsichtsrat)
    • Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung (vorübergehend bis zur Umsetzung der Neustrukturierung)

Gemäß dieser Vorgaben wurde der beiliegende Ausschreibungstext verfasst. 

Anlage: Ausschreibungstext

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgeschlagenen Ausschreibungsverfahren und dem vorgeschlagenen Ausschreibungstext zu. 

(einstimmig - 32)

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