TOP 12.1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am 24.07.2024 der Verlängerung des bereits beschlossenen Erbbaurechts Auwiesenhalle bis zum Ablauf des 30.07.2064 unter Beibehaltung der vereinbarten Konditionen sowie dem Ankauf der ca. 1.277 m² großen Teilfläche des Flst. 506/1 der Stadt Schwäbisch Hall vom Hospital zum Heiligen Geist und dem Verkauf der ca. 1.277 m² großen Teilfläche des Flst. 506/1 vom Hospital zum Heiligen Geist an die Stadt Schwäbisch Hall zugestimmt hat.

Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am 24.07.2024 der Löschung des städtischen Vorkaufsrechtes an einer künftigen Teilfläche der Justizvollzugsanstalt zugestimmt hat.

Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am 24.07.2024 dem Verzicht auf Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechtes für den Verkauf der Immobilie Haalstraße 15 zugestimmt hat.

Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am 24.07.2024 der Nichtausübung eines städtischen Vorkaufsrechts beim Verkauf des Flst. 544/1, Eugen-Bolz-Straße 10, Gewerbegebiet Solpark zugestimmt hat.

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