TOP 6 - Übernahme von Ausfallbürgschaften zugunsten der Stadtwerke GmbH im Wirtschaftsjahr 2024 - Vorberatung - (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 210/24
Sachvortrag:
Im Jahr 2005 wurde die Grundstücksgesellschaft Solarfabrik GbR durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH gegründet. Zweck: Erwerb eines städtischen Grundstücks und Erstellung von Büro-, Produktions- und Lagerflächen. Die beiden Gesellschaften nahmen zur Finanzierung Darlehen in Höhe von je 7 Mio. € auf. Die Stadt Schwäbisch Hall hat für diese Darlehen Ausfallbürgschaften übernommen. Die Solarfabrik wurde Ende 2023 verkauft. Die Darlehen (mit einem Zinssatz 1,35 % - 1,45% p.a.) valutieren aktuell mit je rund 4 Mio. €.
Aufgrund des günstigen Zinssatzes (bis Mai 2026) möchten sowohl die GWG als auch die Stadtwerke diese Darlehen für die Deckung des Bedarfs für die Finanzierung von im Wirtschaftsplan 2024 ausgewiesenen Investitionsvorhaben decken.
Da der ursprüngliche Zweck für die Darlehensaufnahmen entfallen ist benötigt die finanzierende Bank (VR Bank Heilbronn-Schwäbisch Hall) neue Sicherheiten. Während bei der GWG dies durch Bestellung von zusätzlichen Grundschulden gewährleistet werden kann, benötigen die Stadtwerke eine kommunale Ausfallbürgschaft in Höhe von 3.200.000 € (80 % vom Restvaluta).
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt der Übernahme von Ausfallbürgschaften zugunsten der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH in Höhe von 3.200.000,00 € zu.
Um sicherzustellen, dass die gewährten Ausfallbürgschaften keine Beihilfen im Sinne des Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellen, werden jeweils Zahlungen von entsprechenden Avalprovisionen vereinbart.