TOP 6 - Wahl der ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberbürgermeisters (eingestellt am 19.07.2024) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 171/24

Sachvortrag:

Gemäß § 13 der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall sind aus der Mitte des Gemeinderats ehrenamtliche Stellvertretungen des Oberbürgermeisters zu bestellen. Um dem Wählerwillen verstärkt Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung abweichend vom bisherigen Prinzip der Anciennität vor, drei ehrenamtliche Stellvertretungen zu bestellen, die von den drei größten Fraktionen vorgeschlagen werden.

Im Einklang mit den Vorschlägen der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der FWV-Fraktion schlägt die Verwaltung vor,

a) Herrn Joachim Härtig zum 1. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters

b) Frau Andrea Härterich zur 2. ehrenamtlichen Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

c) Herrn Thomas Preisendanz zum 3. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters

zu wählen.

Die Wahlen können gemäß § 37 Abs. 7 GemO offen durchgeführt werden, sofern kein Mitglied des Gemeinderats dem widerspricht.

Anlage: Antrag Stadträtin Koch

Antrag von Stadtrat Pelgrim:
1. Festhalten am Anciennitätsprinzip (Rangordnung nach Altersstufe).
2. Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen bei zwei belassen.
3. Für dieses Amt wird als erste ehrenamtlliche Stellvertreterung des Oberbürgermeisters Stadträtin Herrmann und als zweite ehrenamtliche Stellvertretung Stadtrat Gehrke, Stadträtin Striebel oder Stadtrat Preisendanz vorgeschlagen. 

Beschlussfassung:

    1. Der Gemeinderat setzt die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen des Oberbürgermeisters für die aktuelle Wahlperiode auf drei fest.

    2. Der Gemeinderat wählt Herrn Joachim Härtig zum 1. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters.

    3. Der Gemeinderat wählt Frau Andrea Härterich zur 2. ehrenamtlichen Stellvertreterin des Oberbürgermeisters.

    4. Der Gemeinderat wählt Herrn Thomas Preisendanz zum 3. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters.
 

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