TOP 3 - Corona-Hilfsfonds: Übertragung der Restmittel (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 108/24

Sachvortrag:

Auf Anregung und mit finanzieller Unterstützung der Recaro Aircraft Seating GmbH Co. KG hat die Stadtverwaltung im Jahr 2020 einen Corona-Hilfsfonds bei der Hospitalstiftung eingerichtet, um von der Corona-Krise besonders stark betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Verbände und Projekte aus Schwäbisch Hall zu unterstützen. Durch großzügige Spenden von lokalen Unternehmen und Privatpersonen standen dem Fonds insgesamt rund 83.891,88 Euro zur Verfügung. Insgesamt wurden Mittel in Höhe von 41.868,94 Euro ausgezahlt. Weitere Bedarfe sind nach Ende der Pandemie nicht zu erwarten.

Die restlichen Mittel in Höhe von 42.022,94 Euro sollen einem wohltätigen Zweck zu Gute kommen, der dem ursprünglichen Zweck des Fonds möglichst nahe kommt. Aus Sicht der Stadtverwaltung trifft dies auf die Treuhandstiftung „Nachbar in Not“ der Bürgerstiftung Schwäbisch Hall zu, die ebenfalls Menschen in schwierigen Lebenssituationen finanziell unterstützt.

Da eine Umwidmung der Mittel die Zustimmung der Spenderinnen und Spender voraussetzt, hat die Stadtverwaltung Kontakt zu Spenderinnen und Spendern aufgenommen, deren Zuwendungen der fraglichen Summe entsprechen. Alle haben dem vorgeschlagenen Vorgehen grundsätzlich zugestimmt, wobei eine Institution ihren Beitrag gerne zur Unterstützung des stationären Hospizes verwendet sehen möchte. Dies wurde im Beschlussantrag berücksichtigt.

Beschlussfassung:

1. Der Gemeinderat stimmt der Übertragung von 32.022,94 Euro aus dem Corona-Hilfsfonds an die Treuhandstiftung „Nachbar in Not“ der Bürgerstiftung Schwäbisch Hall zu.

2. Der Gemeinderat stimmt der Übertragung von 10.000,00 Euro aus dem Corona-Hilfsfonds an die Stationäres Hospiz Schwäbisch Hall gGmbH zu.

(einstimmig - 9)

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