TOP 4 - a) Kapitalerhöhung Bürgerenergie Hirtenäcker GmbH & Co. KG; b) Optionale Veräußerung einer Kommanditbeteiligung in Höhe von höchstens 1 % - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sitzungsvorlagen-Nummer: 103/24

Sachvortrag:

a) Kapitalerhöhung Bürgerenergie Hirtenäcker GmbH & Co. KG

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH beabsichtigt, in der Umgebung von Schwäbisch Hall auf vier Gebieten Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu errichten. Hierzu wurden folgende vier Gesellschaften als Projektgesellschaften gegründet und mit einem Haftkapital von jeweils 100.000 € ausgestattet:

Bürgerenergie Hirtenäcker GmbH & Co. KG
Bürgerenergie Kesseläcker GmbH & Co. KG
Bürgerenergie Steinäcker GmbH & Co. KG
Bürgerenergie Fasanenmühle GmbH & Co. KG

Über die konkreten Projektvorhaben und die Finanzierungsstruktur, bei welcher auch Bürgerbeteiligungsmodelle („Crowdinvesting“) eingesetzt werden sollen, wurde der Gemeinderat informiert, zuletzt in der Sitzung vom 08.11.2023.

Als erstes Projekt soll die „Bürgerenergie Hirtenäcker“ in Dörrenzimmern, südlich der L1060 in direkter Nähe zum Golfplatz, errichtet werden.

Die geplante Anlage soll auf einer Fläche von ca. 5 Hektar rund 5.400 kWp Leistung aufweisen, die Investitionssumme beträgt 3,51 Mio. Euro. Es ist folgende Finanzierungsstruktur vorgesehen:

Mittelherkunft

Anteil

Betrag

Eigenkapital

10 %

351.000 Euro

Darlehensaufnahmen

70 %

2.457.000 Euro

Bürgerbeteiligung

20 %

702.000 Euro

Um den erforderlichen Eigenkapitalanteil zu erhalten, hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke in seiner Sitzung vom 28.02.2024 den Empfehlungsbeschluss gefasst, das Haftkapital der Bürgerenergie Hirtenäcker GmbH & Co. KG auf insgesamt 351.000 Euro zu erhöhen.

 

b) Optionale Veräußerung einer Kommanditbeteiligung in Höhe von höchstens 1 %

Für die Realisierung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind die Stadtwerke teilweise auf die Anpachtung von Grundstücken angewiesen, die bislang einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen. Aus der Verpachtung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken zum Zweck der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage können sich für die Flächeneigentümer jedoch erbschafts- und schenkungssteuerliche Risiken ergeben. Nach derzeitiger Rechtslage sind die Flächen im Falle einer Verpachtung für den Betriebs von Photovoltaikanlagen nicht mehr dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, sondern dem Grundvermögen zuzuordnen, wodurch steuerliche Begünstigungen im Falle eines Betriebsübergangs wegfallen können. Diese Risiken lassen sich für die Flächeneigentümer dadurch ausschließen, dass diese sich selbst unternehmerisch betätigen und an der Gesellschaft, welche die Photovoltaikanalage betreibt, beteiligen.

Um die benötigten Flächen zur Nutzung zu erhalten und gleichzeitig den steuerlichen Risiken der Flächeneigentümer Rechnung zu tragen, würden die Stadtwerke daher gerne den betroffenen Flächeneigentümern die zeitlich befristete vertragliche Option einräumen, sich mit einem Anteil von höchstens einem Prozent an den Projektgesellschaften zu beteiligen und hierzu Anteile zum Nennwert des Haftkapitals zu erwerben. Bei den Stadtwerken verbleibt in diesem Fall ein Anteil von mindestens 99 Prozent des Haftkapitals.

Betroffen sind davon folgende Projekte und Flächeneigentümer:

Projektgesellschaft

Geplantes Eigenkapital (Haftkapital)

Max. veräußerter Anteil (1%) am Haftkapital

Bürgerenergie Hirtenäcker GmbH & Co. KG

 

351.000 Euro

 

3.510 Euro

Bürgerenergie Kesseläcker GmbH & Co. KG

 

355.000 Euro

 

3.550 Euro

Bürgerenergie Steinäcker GmbH & Co. KG

 

585.000 Euro

 

5.850 Euro

Die erforderliche Fläche der Bürgerenergie Fasanenmühle GmbH & Co. KG in Waldenburg befindet sich im Eigentum der Stadtwerke, so dass keine Anpachtung erforderlich wird.

Der Empfehlungsbeschluss des Aufsichtsrates der Stadtwerke zum Verkauf von Unternehmensanteilen soll im Umlaufverfahren gefasst werden, über die getroffene Beschlussfassung wird informiert.

 

Anlage: Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Bürgerenergie Hirtenäcker GmbH & Co. KG (stellvertretend für alle gleichlautenden Gesellschaftsverträge der drei Kommanditgesellschaften)

Beschlussantrag:

zu a) Kapitalerhöhung Bürgerenergie Hirtenäcker GmbH & Co. KG

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt zu, das Haftkapital der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als alleiniger Kommanditist der Bürgerenergie Hirtenäcker GmbH & Co. KG von derzeit 100.000 Euro auf 351.000 Euro zu erhöhen.

 

zu b) Optionale Veräußerung einer Kommanditbeteiligung in Höhe von höchstens 1 %

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt zu, maximal 1 Prozent der Kommanditanteile der Bürgerenergie Hirtenäcker GmbH & Co. KG, der Bürgerenergie Kesseläcker GmbH & Co. KG und der Bürgerenergie Steinäcker GmbH & Co. KG zum Kapitalnennwert an die jeweiligen Flächeneigentümer zu veräußern.

Meine Werkzeuge