TOP 5 - Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt hier: Bericht über Maßnahme im Jahr 2023 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sitzungsvorlagen-Nummer: 9/24

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 13.10.2014 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:

„Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern in den Ergebnishaushalt umzuschichten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Die Mittel stehen im Finanz- bzw. Investitionshaushalt für einen bestimmten Zweck zur Verfügung.

  2. Im Haushaltsvollzug wird festgestellt, dass die Maßnahme nicht investiv sondern als Aufwand abzuwickeln ist.

  3. Der Verbrauch der Mittel erfolgt für denselben Zweck/für dieselbe Maßnahme wie ursprünglich investiv geplant.

  4. Die Maßnahme darf nicht kreditfinanziert sein.

Auf Wunsch des Gemeinderates wurde folgender Zusatz aufgenommen:

Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“

Die Verwaltung wird in hospitalischen Angelegenheiten den Hospitalausschuss weiterhin über die einzelnen Maßnahmen in Kenntnis setzen.

Am 13.12.2023 wurden von der investiven Maßnahme 2302 „Heidweg 8, 12, 16, 20, 24 - Fernwärmeanschlüsse“ Mittel in Höhe von insgesamt 115.730 € auf das konsumtive Produktsachkonto 112401-421120000 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen GWG“ umgebucht.

Es wurde fälschlicherweise zuerst angenommen, dass die Fernwärmeanschlüsse abschreibungspflichtig investiv erfasst werden müssen. Im Haushaltsvollzug hat sich herausgestellt, dass diese Annahme nicht zutrifft und eine Verbuchung als Aufwand im Ergebnishaushalt erfolgen muss.

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen zu der aufgeführten Mittelumbuchung Kenntnis.

Meine Werkzeuge