TOP 1 - Wärmeplanung; hier: Endbericht - Vorberatung - (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 269/23
Sachvortrag:
Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verpflichtet die Großen Kreisstädte in Baden-Württemberg zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) bis Ende des Jahres 2023. Der Gemeinderat hat im Oktober 2021 die Stadtwerke Schwäbisch Hall mit der Erstellung der KWP beauftragt. Die Stadtwerke haben das Beratungs- und Softwareunternehmen greenventory GmbH hinzugezogen. Dieses hat wesentliche Teile der KWP ausgearbeitet und im Oktober 2022 (§ 287, öffentlich) Zwischenergebnisse im Gemeinderat vorgestellt.
Die KWP im Sinne des baden-württembergischen Gesetzes ist ein strategischer Plan, wie die Wärmeversorgung zukünftig treibhausgasneutral erfolgen kann. Die KWP ist keine konkrete Umsetzungsplanung, sie erfordert lediglich mindestens fünf Einzelmaßnahmen, die auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität schnell ergriffen werden können und sollen.
Die KWP besteht aus vier Einzelschritten mit folgenden wesentlichen Ergebnissen:
1. Bestandsanalyse
- Von den 13.000 Gebäuden auf der Gemarkung Schwäbisch Hall werden beinahe 90 % zu Wohnzwecken benutzt.
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Nahezu zwei Drittel aller Gebäude sind vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 errichtet worden.
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Ungefähr die Hälfte des Wärmebedarfs aller Gebäude wird mit Erdgas gedeckt, etwas über ein Viertel mit Fernwärme, ungefähr 10 % mit Biomasse (Holz) und 10 % mit Heizöl.
2. Potenzialanalyse
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Das theoretische Potenzial an erneuerbarer Energie übersteigt den Bedarf an Wärme und Strom um ein Vielfaches.
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Das größte theoretische Potenzial besteht in der direkten Nutzung der Sonnenenergie durch solarthermische oder photovoltaiksche Solaranlagen.
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Es gibt bisher ungenutzte Potenziale an industrieller Abwärme.
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Der Kocher ist eine nutzbare Wärmequelle.
3. Zielszenario
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Trotz neu zu errichtender Gebäude wird der Gesamtwärmeverbrauch bis zum Jahr 2040 um ca. ein Viertel sinken.
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Mehr als zwei Drittel der Gebäude werden weiterhin einzelversorgt sein.
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Da die fernwärmeversorgten Gebäude meist größere Liegenschaften sind, wird die Fernwärme dennoch ungefähr 60 Prozent des Gebäudeenergieverbrauchs ausmachen.
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Es wurden Eignungsgebiete für Fernwärme und für Einzelversorgung definiert. Im Bereich der Kernstadt, der umliegenden Höhen und in Hessental überwiegen Gebiete, die für einen Fernwärmeanschluss geeignet sind. Die Teilorte sind im Wesentlichen Einzelversorgungsgebiete.
4. Maßnahmenkatalog
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Maßnahme 1
Erschließung von Abwärmepotenzialen an vier Standorten. -
Maßnahme 2
Netzanschluss des Neubaugebietes Sonnenrain III. -
Maßnahme 3
Machbarkeitsstudie zur Nutzung der Klärwerksabwärme. -
Maßnahme 4
Machbarkeitsstudie zur Nutzung der Flusswasserwärme des Kochers. -
Maßnahme 5
Machbarkeitsstudie Errichtung eines kalten Nahwärmenetzes. -
Maßnahme 6
Ausbau des Fernwärmenetzes und Nachverdichtung in bestehenden Fernwärmegebieten. -
Maßnahme 7
Freiflächen-Solarthermieanlage -
Maßnahme 8
Erstellung eines quartiersorientierten Sanierungskonzeptes gemäß Förderprogramm 432 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier.
Ende September 2023 wurde das bundesweit gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) geändert. Dieses schreibt eine verbindliche Wärmeplanung für Schwäbisch Hall bis zum Jahr 2028 vor. Die konkreten Anforderungen werden im Wärmeplanungsgesetz formuliert, das im nächsten Jahr verabschiedet werden soll. Wenn die genauen Anforderungen bekannt sind, wird die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Stadtwerken auf Basis der jetzt vorliegenden strategischen KWP eine konkrete Umsetzungsplanung erarbeiten, die den Anforderungen des Bundesgesetzes genügen wird.
Am 13. November 2023 findet eine Informationsveranstaltung zur KWP in der Hospitalkirche statt, zu der alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind.
Anlage: Schlussbericht Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Schwäbisch Hall
Abschlusspräsentation Wärmeplanung Schwäbisch Hall (Die Präsentation kann sich bis zum Sitzungsbeginn noch ändern.)
Beschlussantrag:
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Die Kommunale Wärmeplanung wird zur Kenntnis genommen.
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Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog gemeinsam mit den Stadtwerken umzusetzen.