§ 216 - Einsetzung und Verpflichtung von Oberbürgermeister Daniel Bullinger (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Begrüßung durch Ersten Bürgermeister Klink: siehe Anlage 1

Ansprache von Regierungspräsident Reimer: siehe Anlage 2

Grußwort von 1. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters Stadtrat Baumann: siehe Anlage 3

Die Verpflichtung und Einsetzung in das Amt des Oberbürgermeisters Schwäbisch Hall erfolgt durch den 1. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters Stadtrat Baumann kraft des ihm vom Gemeinderat übertragenen Amtes. Er erinnert an den Amtseid, den Oberbürgermeister Bullinger mit der Ernennung zum Beamten geleistet hat und mit dem er geschworen hat, sein Amt nach bestem Wissen und Können zu führen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht zu achten und zu verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben.

Oberbürgermeister Bullinger spricht folgende Gelöbnisformel: "Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern."

Grußwort Personalratsvorsitzende Hörger: siehe Anlage 4

Grußwort Bürgermeister Gemeinde Mainhardt Komor: siehe Anlage 5

Schlusswort durch Oberbürgermeister Bullinger: siehe Anlage 6

Anlagen:
Anlage 1: Rede von Erstem Bürgermeister Klink
Anlage 2: Pressemitteilung von Regierungspräsident Reimer
Anlage 3: Grußwort von Stadtrat Baumann
Anlage 4: Grußwort von Personalratsvorsitzender Hörger
Anlage 5: Grußwort von Bürgermeister Komor
Anlage 6: Schlussrede von Oberbürgermeister Bullinger

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