TOP 2 - Aktualisierung und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes; hier: Vorgaben für die Treibhausgasminderungsziele (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 157/23
Sachvortrag:
Im Jahr 2013 wurde erstmals ein Klimaschutzkonzept für die Stadt Schwäbisch Hall erstellt, mit dem Ziel, bis 2020 eine CO2-Einsparung von 40 % gegenüber 1990 und bis 2050 von mindestens 80 % zu erreichen. Seit der Erstellung des ersten Klimaschutzkonzeptes haben sich die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Klimaschutzes äußerst dynamisch entwickelt. Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung haben aufgrund der voranschreitenden Klimakrise ihre Treibhausgasminderungsziele verschärft und vorgezogen. Die Bundesregierung hat ihr Ziel der Treibhausgasneutralität von 2050 auf 2045 vorgezogen und die Landesregierung Baden-Württemberg möchte bereits bis 2040 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen – mit dem festgelegten Zwischenziel einer Emissionsminderung von mindestens 65 % bis 2030 im Vergleich zu 1990. Darüber hinaus hat sich das Land Baden-Württemberg verpflichtet, die Landesverwaltung bereits bis 2030 netto-treibhausgasneutral zu organisieren.
Auch in Schwäbisch Hall ist eine Anpassung an diese Entwicklungen erforderlich, was mit einer Aktualisierung und Fortschreibung des bestehenden Klimaschutzkonzeptes der Stadt Schwäbisch Hall geleistet werden soll. Ziel der Aktualisierung und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist es, strengere Treibhausgasminderungsziele für die Stadt Schwäbisch Hall insgesamt anzustreben sowie Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zur Erreichung dieser aufzuzeigen. Die Aktualisierung und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes soll in Zusammenarbeit mit einem externen Fachbüro entstehen. Bereits in der Angebotsaufforderung sollen klar definierte Ziele benannt werden, um entsprechende Angebote unter Berücksichtigung der vorgegebenen Zielszenarien zu erhalten.
Bei der Einsetzung des Klimaschutzbeirates durch den Gemeinderat wurde die Begleitung des Klimaschutzkonzeptes als eine seiner Aufgaben definiert. Daher wurden im Rahmen der 7. Sitzung des Klimaschutzbeirates am 14. Juni 2023 mögliche Zielvorgaben für die Szenarien der Treibhausgasminderung für die Stadt Schwäbisch Hall diskutiert und eine Handlungsempfehlung für den Gemeinderat formuliert.
Die Stadtverwaltung hat für die Klimaschutzbeiratssitzung folgende Vorschläge erarbeitet:
1. Die Zielvorgabe: Treibhausgasneutrale Kommune bis 2040 mit dem Zwischenziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 65 % bis 2030 im Vergleich zu 1990
Dieser Vorschlag deckt sich mit den Zielen des Landes Baden-Württemberg und der kommunalen Wärmeplanung für Schwäbisch Hall, die ebenfalls auf das Jahr 2040 ausgerichtet sind und für die Erreichung der Treibhausgasneutralität unabdingbar ist.
2. Die Zielvorgabe: Treibhausgasneutrale Verwaltung bis 2035
Als Unterzeichnerin des 4. Klimaschutzpaktes hat sich die Stadt Schwäbisch Hall verpflichtet, bis spätestens 2040 eine treibhausgasneutrale Verwaltung zu erreichen. Mit dem Vorschlag einer Zielvorgabe von 2035 war die Absicht der Stadtverwaltung, ihre Vorbildfunktion durch ein vorzeitiges Treibhausgasneutralitätsziel zu stärken.
Empfehlungen des Klimaschutzbeirats:
Nach umfänglicher Diskussion hat der Klimaschutzbeirat die Vorschläge der Stadtverwaltung angepasst, weiterentwickelt und empfiehlt nach einstimmiger Abstimmung folgende Zielsetzungen, denen sich die Stadtverwaltung anschließt.
1. Die Zielvorgabe: Treibhausgasneutrale Kommune bis spätestens 2040 mit den Zwischenzielen
- einer Treibhausgasminderung von mindestens 65 % bis 2030 im Vergleich zu 1990
- einer Treibhausgasminderung von mindestens 90 % bis 2035 im Vergleich zu 1990
Die Formulierung des Ziels wurde von "2040" auf "bis spätestens 2040" geändert, um deutlich zu machen, dass eine frühere Erreichung der Treibhausgasneutralität auf kommunaler Ebene angestrebt und 2040 als letzte Option betrachtet wird. Die Integration eines zweiten Zwischenziels wurde damit begründet, dass dies notwendig ist, um sicherzustellen, dass erforderliche Maßnahmen frühzeitig ergriffen und umgesetzt werden. Es soll vermieden werden, dass sich der finanzielle und personelle Aufwand auf die letzten Jahre vor 2040 konzentriert. Die Absichtserklärung, den größten Teil der Fortschritte auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität bereits bis 2035 zu erreichen, soll durch die Aufnahme des zweiten Zwischenziels sichergestellt werden.
2. Die Zielvorgabe Treibhausgasneutrale Verwaltung bis 2030
Die zusätzliche Aufnahme eines Klimaziels „treibhausgasneutrale Kommune“ wurde begrüßt und als notwendig erachtet. Grund für die klare Empfehlung des Klimaschutzbeirats, dieses Ziel auf das Jahr 2030 vorzuziehen, ist, dass Schwäbisch Hall seine teilweise noch bestehende Vorreiterrolle im Klimaschutz beibehalten bzw. wieder aufnehmen soll und daher von einer zeitlich späteren Zielsetzung als das Land Baden-Württemberg (das Land möchte seine Landesverwaltung bis 2030 treibhausgasneutral organisieren) absehen sollte.
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat stimmt den im Sachvortrag ausgeführten und vom Klimaschutzbeirat empfohlenen Zielszenarien für die Aktualisierung und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Ausschreibung auf Basis der Zielsetzungen.