TOP 2 - Stadtbetriebe Schwäbisch Hall; Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024; hier: Anpassung (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 118/23

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 in seiner Sitzung am 15.03.2023 (SV-Nr. 2. zu 2/23, öffentlich) beschlossen.

Nach der Vorlage beim Regierungspräsidium Stuttgart wurde der Betriebsleitung mitgeteilt, dass die Wirtschaftspläne überarbeitet werden müssen, da die geplanten Kreditaufnahmen zu hoch angesetzt sind. Zweckgebundene Zuweisungen müssen abgezogen werden, die Restbeträge sind kreditfinanzierbar. Außerdem darf die Liquidität nach dem neuen Muster Anlage 3 zu § 2 Abs. 5 EigBVO-HGB nicht negativ werden.

Nach der Beschlussfassung müssen die Wirtschaftspläne erneut dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt werden.

Anlagen:
Anlage 1: Festsetzungsbeschluss für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 – alt
Anlage 2: Festsetzungsbeschluss für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 – neu
Anlage 3: Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024

Beschlussfassung:

1. Aufhebung der Beschlussfassung des Gemeinderats vom 15.03.2023 über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024.

2. Der Gemeinderat beschließt den überarbeiteten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 (Festsetzungsbeschluss).

(25 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

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