TOP 4 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2022 und mittelfristige Finanzplanung 2023-2025 a) Haushaltsreden der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder b) Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die mittelfristige Finanzplanung bis 2025 c) Beschlussfassung der Wirtschaftspläne für das Jahr 2022 der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe und Abwasserbeseitigung (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 2zu2/22

Sachvortrag:

2. zu Sitzungsvorlage Nr. 2/22

 

zu a)

Stadträtin Herrmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: siehe Anlage

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt für die CDU-Fraktion: siehe Anlage

Stadtrat Rempp für die SPD-Fraktion: siehe Anlage

Stadtrat Reber für die FWV-Fraktion: siehe Anlage

Stadtrat Preisendanz für die FDP-Fraktion: siehe Anlage

Stadtrat Finger (fraktionslos): siehe Anlage

Stadträtin Koch (fraktionslos): siehe Anlage


Anlagen:
Anlage 1: Haushaltssatzung der Stadt Schwäbisch Hall für das Haushaltsjahr 2022
Anlage 2: Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt mit der mittelfristigen Planung bis 2025
Anlage 3: Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall (Festsetzungsbeschluss)
Anlage 4: Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Friedhöfe Schwäbisch Hall (Festsetzungsbeschluss)
Anlage 5: Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Städtischer Werkhof Schwäbisch Hall (Festsetzungsbeschluss)
Anlage 6: Haushaltsplan 2022 Stadt, Austausch der Anlage 7

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beschließt folgendes:

  1. Die um die Änderungen der Verwaltung sowie Änderungen durch Beschlüsse des Gemeinderates aktualisierte Haushaltssatzung 2022, der Gesamtergebnishaushalt (einschließlich Mittelfristiger Ergebnisplanung), der Gesamtfinanzhaushalt (einschließlich Mittelfristiger Finanzplanung) sowie der Stellenplan werden beschlossen.

  2. Der Auszahlung der Zuschüsse, die in Anlage 5 zum Haushalt explizit aufgeführt sind, wird zugestimmt.

  3. Der Budgetierungsrichtlinie, die eine höhere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der einzelnen Haushaltsplanansätze eines Budgets regelt, wird zugestimmt.

  4. Die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2022 der Eigenbetriebe
    - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall,
    - Eigenbetrieb Friedhöfe Schwäbisch Hall und
    - Eigenbetrieb Städtischer Werkhof Schwäbisch Hall
    werden beschlossen.

(29 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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