§ 166 - Mittelbereitstellung und Neuregelung der Vergabe für die Betriebsführungsvereinbarung für das Tagungs- und Kongresszentrum „Fassfabrik“ im Karl-Kurz-Areal in Schwäbisch Hall-Hessental im Rahmen einer Dienstleistungskonzession (öffentlich)
Sachvortrag:
- Stadtrat Reber verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
Im Zuge der Suche nach einem für die Betriebsführung des Tagungs- und Kongresszentrums „Fassfabrik“ geeigneten Betreibers hat die Verwaltung in der ersten Jahreshälfte 2019 ein verwaltungsinternes Auswahlverfahrens durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden Sondierungsgespräche und Verhandlungen mit ortsansässigen Dienstleistern geführt. Zu diesem Zeitpunkt bestand eine Auswahl unter drei Bewerbern, die im Vorfeld ihr Interesse an der Betriebsführung bekundet hatten. Hierbei handelte es sich um die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH), die marbet (Marion & Bettina Würth GmbH & Co. KG) sowie Schwäbisch Hall Facility Mangement (SHFM). Die intensiven Gespräche hatten zum Ziel, den vorläufigen Betrieb des Tagungs- und Kongresszentrums „Fassfabrik“ möglichst zeitnah aufzunehmen. Im Ergebnis hat die BESH ihr Angebot nicht aufrecht erhalten und die marbet ihr Angebot nicht fristgerecht abgegeben, so dass allein von SHFM ein qualifiziertes Angebot vorgelegen hat.
Nach der erfolgreichen Betriebsaufnahme des Tagungs- und Kongresszentrums „Fassfabrik“ im Herbst 2019 und dem Jahr 2020, das zudem eine aussagefähige Bewertung der Pandemie-Zeit möglich macht, beabsichtigt die Verwaltung nun die Neuausschreibung der Betriebsführung zum 01.01.2022 als Dienstleistungskonzession im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Diese Dienstleistungskonzession soll nun eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren oder mehr haben.
Durch einen am zuvor beschriebenen Prozess unbeteiligten Dritten soll eine neutrale Bewertung des Status quo der Fassfabrik (Nutzung, Raumangebot und Ausstattung sowie Markt und Wettbewerb, Betrieb und Organisation etc.) vorgenommen werden. Zudem sollen die relevanten Grundlagen für die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession ermittelt und ein „Fahrplan“ in Bezug auf erforderliche Maßnahmen entwickelt sowie ein Leistungsverzeichnis bezüglich festzulegender Anforderungen an Bewerber erstellt werden.
Für die Erstellung des Konzeptes und des Leistungsverzeichnisses will die Verwaltung sich des entsprechend qualifizierten Beratungsunternehmen Bevenue GmbH mit Hauptsitz in München bedienen. Hierbei handelt es sich um ein auf die Beratung für Veranstaltungsstätten spezialisiertes Unternehmen mit einem Schwerpunkt im Bereich von Veranstaltungs-, Event- und Kulturimmobilien; hierzu zählen unter anderem Stadthallen, Tagungs-/Kongresszentren, Multifunktionshallen, Kulturzentren, Messen, Theater, Eventlocations etc.
Bevenue verfügt insbesondere in Baden-Württemberg über einen eigenen Ansprechpartner und ausgezeichnete Referenzen. Hier in der Region haben unter anderem Veranstaltungs-, Kongress- und Tagungszentren sowie Kulturhäuser und Eventlocations in Darmstadt, Heidelberg, Heilbronn, Ingolstadt, Konstanz, Nürnberg, Pforzheim, Stuttgart Dienstleistungen von Bevenue in Anspruch genommen. Zumeist hat es sich um Beratungs- und Prüfungsleistungen in ähnlicher Form wie für die Fassfabrik beabsichtigt gehandelt. Ansprechpartner vor Ort haben sich durchgehend positiv für Bevenue ausgesprochen.
Vor dem Hintergrund der zuvor beschriebenen Schritte hat die Verwaltung den mit SHFM bestehenden Betriebsführungsvertrag vorsorglich zum 31.12.2021 gekündigt.
Die Verwaltung erwartet, dass der gegenwärtige Betriebsführer SHFM sich auch im Rahmen dieser Ausschreibung bewerben wird. An dieser Stelle gilt es festzuhalten, dass die Verwaltung sich glücklich schätzt, in SHFM einen verlässlichen Partner für die Betriebsführung der „Fassfabrik“ gefunden zu haben, der hierzu trotz der Unwägbarkeiten, die mit dem Neustart eines solchen Tagungs- und Kongresszentrums verbunden sind, bereit und geeignet war.
Vor der Neuausschreibung der Betreiberleistungen wird der Gemeinderat über die Ergebnisse der Ausarbeitungen der Bevenue GmbH informiert.
Oberbürgermeister Pelgrim fasst die Informationen aus der Sitzungsvorlage zusammen.
- Stadträtin Maier-Öhrlein verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
Eigenbetriebsleiter Touristik & Marketing Schwäbisch Hall Steimann ergänzt, dass nach einer sehr guten Start- und Anlaufphase und der Erfahrungen der letzten anderthalb Jahre anstelle eines Betriebsführungsvertrages nun eine Dienstleistungskonzession treten soll. Das bestehende Vertragskonstrukt habe beispielsweise Pandemiebedingungen nicht vorgesehen. Durch eine Marktanalyse sollen nun die bestmöglichen Ausschreibebedingungen von einer externen Firma für die öffentliche Ausschreibung der Dienstleistungskonzession festgelegt werden, um durch einen Wettbewerbszuschlag rechtlich sichere Rahmenbedingungen zu schaffen.
- Stadträtin Maier-Öhrlein und Stadtrat Reber nehmen wieder ihren Platz am Ratstisch ein -
Stadtrat Finger bittet um getrennte Abstimmung der Beschlussanträge.
Von Seiten des Gemeinderats besteht kein Widerspruch.
Beschluss:
1. Die Betriebsführung für das Tagungs- und Kongresszentrum „Fassfabrik“ im Karl-Kurz-Areal in Schwäbisch Hall-Hessental wird im Rahmen einer Dienstleistungskonzession zum 01.01.2022 ausgeschrieben.
(25 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)
2. Die Bevenue GmbH wird mit der Erarbeitung eines Betriebskonzeptes und der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für das Tagungs- und Kongresszentrum „Fassfabrik“ im Karl-Kurz-Areal in Schwäbisch Hall-Hessental gemäß dem vorliegenden Angebot beauftragt. Die Kosten in Höhe von 14.400,00 Euro (netto) zuzüglich Umsatzsteuer werden außerplanmäßig bereitgestellt.
(22 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)