§ 22 - Annahme von Spenden (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 1. März 2023, 09:09 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Spendenliste

Beschluss:

Die vorgelegten Spenden, gemäß Anlage, werden mit Dank angenommen.
(ohne Abstimmung)

Meine Werkzeuge