TOP 9 - Annahme von Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen (Tischvorlage) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 88/22

Sachvortrag:

Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.

Anlage: Spendenliste

Beschlussantrag:

Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.

(einstimmig - 28; Oberbürgermeister Bullinger und Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

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