TOP 9 - Teileinziehung eines Weges, Flurstück 370, Sandbauernfeld, Gemarkung Tüngental (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< 98186679/meetingannouncement
Version vom 31. Oktober 2022, 07:41 Uhr von LoeschUser (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sitzungsvorlagen-Nummer: 300/22

Sachvortrag:

Im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 22.09.2022 (SV 224/22, nichtöffentlich) wurde beschlossen, eine Teilfläche des oben genannten Grundstücks an eine Privatperson zu verkaufen. Es handelt sich hierbei um einen Grasweg. Die an diesen Weg angrenzenden Flurstücke 371 und 349 sind bereits im Besitz des Erwerbers. Der Erwerber beabsichtigt, auf allen Grundstücksflächen eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.

Die Teilfläche des Flurstücks 370, Sandbauernfeld, in Form des Grasweges ist für den öffentlichen und privaten Verkehr entbehrlich. Der beabsichtigte Grundstücksverkauf ist nur möglich, wenn die Wegflächen vorher gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz Baden Württemberg eingezogen (entwidmet) sind. Die Absicht der Einziehung wurde vom 30.09. - 30.10.2022 amtlich bekannt gemacht, um Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Der Ortschaftsrat Tüngental wurde in seiner Sitzung am 15.09.2022 über den geplanten Verkauf informiert.

Anlage:

Beschlussantrag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die oben genannten Teilflächen, wie im beigefügten Plan dargestellt, einzuziehen.

Meine Werkzeuge