TOP 3.7 - Arbeits- und Auftragsvergaben; Instandsetzung Stützmauerwerk Südseite Grasbödele (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 285/22
Sachvortrag:
Zur Zeit laufen die Instandsetzungsarbeiten des Stützmauerwerks am Unterwöhrd. Für diese Arbeiten war es notwendig, den Kocherarm zwischen Unterwöhrd und Grasbödele durch einen Damm trocken zu legen.
Im Zuge dessen wurden Schäden am südlichen Stützmauerwerk des Grasbödele sichtbar und zugänglich.
Das südliche Stützmauerwerk des Grasbödele weist ein gleichgelagertes Schadensbild analog dem Stützmauerwerks des Unterwöhrd auf und steht ebenfalls unter Denkmalschutz. Aus Gründen der zur Zeit gegebenen Zugänglichkeit ist es sinnvoll, einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu stellen, nach erfolgter Genehmigung Denkmalförderung zu beantragen und die benannten Schäden im Zuge der Arbeiten am Stützmauerwerk des Unterwöhrd ebenfalls zu sanieren.
Notwendig sind konstruktiv und statisch-wirksame Eingriffe im Stützmauerwerk, der dazugehörigen Gründung und im dadurch beanspruchten Baugrund. Es sollen Teilabbrüche mit Neuaufbau, Ergänzungsmaßnahmen des Bestands sowie permanent wirksame Vergütungen zur Strukturverbesserung durchgeführt werden.
Kosten:
Südseite Stützmauerwerk Grasbödele |
275.000 € |
Nebenkosten |
45.000 € |
vor. Gesamtkosten |
320.000 € |
Finanzierung:
Analog zu den Maßnahmen 22013 Sanierung Stützmauer Hallsteige/Unterlimpurger Straße und 22041 Sanierung Stützmauer Unterwöhrd wird die Sanierung des Stützmauerwerks Südseite Grasbödele entsprechend den Vorgaben des Leitfadens zur Bilanzierung im investiven Finanzhaushalt bei 54100100-78720000 Maßnahme 22042 abgewickelt. Im Haushaltsplan 2022 der Stadt stehen für die Maßnahme 22042 keine finanziellen Mittel zur Verfügung und müssen deshalb außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Die außerplanmäßige Auszahlung kann gegenfinanziert werden über Minderauszahlungen auf der Maßnahme 22011 Geh- und Radweg Lückenschluss Tüngental-Solpark 54100100-78720000.
Beschlussantrag:
Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die fehlenden finanziellen Mittel in Höhe von 320.000 € werden auf der Maßnahme 22042 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Der Gegenfinanzierung über die Maßnahme 22011 wird zugestimmt.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, das schadhafte südliche Stützmauerwerk des Grasbödele instandzusetzen.