TOP 3 - Austausch der Parkscheinautomaten durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und Betriebsführungsvertrag (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 157/22
Sachvortrag:
Bis 2007 wurden Parkgebühren mit Hilfe von Parkuhren generiert. 2007 wurden die Parkuhren durch Parkscheinautomaten abgelöst, diese Parkscheinautomaten sind noch heute im Einsatz. Technischer Betrieb und Abrechnung obliegen den Stadtwerken. Seit geraumer Zeit treten immer mehr Störungen auf und die Stadtwerke berichten, dass Ersatzteile so gut wie nicht mehr zu erhalten sind. Es ist nun zwingend erforderlich, die Parkscheinautomaten auszutauschen und an die heutigen Erfordernissen (Bsp. Handyparken) anzupassen.
Die Stadtwerke haben sich mit der Stadt Schwäbisch Hall hinsichtlich Standorte und Anforderungen ausgetauscht. Im Anschluss daran haben die Stadtwerke eine Ausschreibung vorgenommen. Die Ergebnisse liegen nun vor und der Auftrag über die Beschaffung von 37 Parkscheinautomaten wurde von den Stadtwerken erteilt. Der Austausch soll - vorbehaltlich Lieferung - zum 01.09.2022 erfolgen.
Dabei werden nicht nur die seitherigen Parkscheinautomaten ersetzt, sondern auch neue Standorte, die bis dahin kostenlos waren, nun gebührenpflichtig werden. Dies betrifft die Parkplätze am Bahnhof Schwäbisch Hall sowie die Parkplätze am Bahnhof Hessental und die PR-Parkplätze auf der anderen Seite des Bahnhofs Hessental.
In diesem Zusammenhang haben die Stadtwerke Schwäbisch Hall angekündigt, auch den Betriebsführungsvertrag anzupassen. Das monatliche Betriebsführungsentgelt beträgt 13.640 €, sowie 800 € für das mobile Bezahlsystem zuzüglich Umsatzsteuer.
Vor dem Hintergrund der Haushaltsstrukturkommission soll geprüft werden, ob die Stadt Schwäbisch Hall die Parkscheinautomaten von den Stadtwerken übernimmt und die Betriebsführung selbst übernimmt. Deshalb wurde in den Betriebsführungsvertrag ein Sonderkündigungsrecht der Stadt Schwäbisch Hall zum Quartalsende am 31.07.2023 auf 30.09.2023 aufgenommen.
Anlage: Pläne Parkscheinautomaten
Beschlussantrag:
Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.