TOP 1 - - Wertgrenzen für Investitionen mit erheblicher finanzieller Bedeutung (§ 12 GemHVO) - Erheblichkeitsgrenzen für die Verpflichtung eines Nachtragshaushalts (§ 82 GemO) - Voraussetzungen für die Bereitstellung von über- und außerplan-mäßigen Haushaltsmittel (§ 84 GemO) - Vorberatung - (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 147/22

Sachvortrag:

Vorlage folgt

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