TOP 2 - Stadt Schwäbisch Hall: Übertragung von Haushaltsmitteln; hier: Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2021  (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 1zu68/22

Sachvortrag:

Gemäß § 21 der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg (GemHVO) können

  1. Ansätze für Auszahlungen für Investitionen per Ermächtigungsübertragung (ETÜ) ins Folgejahr übertragen werden, wenn diese im Folgejahr fortgeführt werden.

  2. Ansätze für zweckgebundene investive Einzahlungen per ETÜ ins Folgejahr übertragen werden, wenn deren Eingang im Folgejahr sicher ist.

  1. Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets entsprechend der städtischen Budgetierungsrichtlinie per ETÜ ins Folgejahr übertragen werden.

Die ETÜ's werden unterschieden in:

Übertrag offener Aufträge:
Bei den sogenannten „offenen Aufträgen“ handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgeschäft ist durch Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss bereits erfolgt. Im städtischen Finanzsystem sind diese Fälle als „offene Aufträge“ angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch nicht erfolgt. Da diese offenen Aufträge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen führen, sind diese zwingend nach 2022 zu übertragen.

Übertrag von nicht bewirtschafteten Haushaltsmitteln (Aufwendungen, Auszahlungen und investive Einzahlungen):
Liegen keine verpflichtenden Rechtsgeschäfte vor, können übertragbare Haushaltsmittel ganz oder teilweise nach den Zuständigkeiten der städtischen Hauptsatzung ins Folgejahr übertragen werden.

Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2021 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 30.514.811,71 € gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:

 

Offene Aufträge

Nicht bewirtschaftete HH-Mittel

Gesamt

Ergebnishaushalt

Aufwendungen

= Auszahlungen

2.886.548,06 €

2.377.636,84 €

5.264.220,00 €

Finanzhaushalt

Einzahlungen

0,00 €

4.365.450,00 €

4.365.450,00 €

Auszahlungen

10.943.891,71 €

9.941.250,00 €

20.885.141,71 €

Gesamt

13.317.908,37 €

16.384.336,84 €

30.514.811,71 €

Die Anlagen wurden gegenüber der Fassung vom 14.03.2022 (VFA) korrigiert, da sowohl bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt als auch bei den Auszahlungen im Finanzhaushalt in einigen wenigen Fällen die Auflistung von „offenen Aufträgen“ unterblieben ist. Die betroffenen Haushaltsstellen wurden in den Anlagen grau markiert.

Für die Maßnahme „Weilertunnel: Planungsleistungen“ wurde der Betrag in Höhe von 150.000 € (Spalte „ETÜ auf Antrag“) versehentlich mit einem Minuszeichen versehen. Die Korrektur führt bei den Auszahlungen im Finanzhaushalt zu höheren Ermächti-gungsübertragungen bei den nicht bewirtschafteten Mittel in Höhe von 300.000 €.

Im Vergleich zum Vorjahr (23.527.532,71 €) erhöhen sich die ETÜ`s, da erstmalig investive Einzahlungen übertragen werden.

Detaildarstellungen aller Ermächtigungsübertragungen sind als Anlagen, getrennt nach Ergebnishaushalt, investive Auszahlungen und investive Einzahlungen im Finanzhaushalt, beigefügt.

Anlagen:
Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen Ergebnishaushalt
Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen investive Auszahlungen Finanzhaushalt
Anlage 3: Ermächtigungsübertragungen investiver Einzahlungen Finanzhaushalt

Beschlussfassung:

Der Bildung der in den Anlagen aufgeführten Ermächtigungsübertragungen (Spalte „Nicht bewirtschaftete HH-Mittel“) wird zugestimmt.
(27 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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