TOP 1 - Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser für die Jahre 2022 und 2023 - Vorberatung - (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 93/22

Beschlussantrag:

1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 02.03.2022 für die Jahre 2022 und 2023 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadt erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird weiterhin nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird gemäß aktueller Rechtsprechung nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen bemessen.
       
2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2022 bis 31.12.2022  und vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird zugestimmt.
       
3. Den der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wird zugestimmt. 
 
4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, nach den an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen versiegelten Straßenflächen berechnet.
 
5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden nach folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
       Aufteilung Betriebskosten:   SW NW
       Mischwasserkanäle 50,00 % 50,00 %
       Schmutzwasserkanäle          100,00 %   0,00 %
       Regenwasserkanäle   0,00 %      100,00 %
       Regenrückhalte-, Regenklär- u. Retentionsbecken   0,00 %      100,00 %
       Zuleitungssammler 50,00 %        50,00 %
       Regenüberlaufbecken 50,00 % 50,00 %
       Kläranlagen 84,86 % 15,14 %
       
       Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:   SW NW
       Mischwasserkanäle 46,52 % 53,48 %
       Schmutzwasserkanäle          100,00 %   0,00 %
       Regenwasserkanäle   0,00 %      100,00 %
       Regenrückhalte-, Regenklär- u. Retentionsbecken   0,00 %      100,00 %
       Zuleitungssammler 46,52 %        53,48 %
       Regenüberlaufbecken 46,52 % 53,48 %
       Kläranlagen 80,30 % 19,70 %
       
6. Die noch nicht ausgeglichenen gebührenrechtlichen Kostenüberdeckungen aus den Bemessungszeiträumen 2015/2016 und 2017/2018 und im Schmutzwasserbereich  aus dem Bemessungszeitraum 2019 sollen wie folgt in die Kalkulationen eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden:
       
       Für die Schmutzwasserbeseitigung im Kalkulationszeitraum 2022
       Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2015/2016 411.440 €
       Für die Schmutzwasserbeseitigung im Kalkulationszeitraum 2023
       Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2015/2016 102.860 €
       Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2017/2018 455.424 €
       Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2019 124.206 €
       Für die Niederschlagswasserbeseitigung im Kalkulationszeitraum 2022
       Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2017/2018       31.914 €
       Für die Niederschlagswasserbeseitigung im Kalkulationszeitraum 2023
       Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2015/2016 118.625 €
Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2017/2018     287.222 €
 
Die verbleibenden gebührenrechtlichen Kostenüberdeckungen im Niederschlagswasserbereich aus dem Bemessungszeitraum 2019 in Höhe von 56.171 € werden im Rahmen der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr 2024 vollständig ausgeglichen. 
       
7. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt:
       
    Schmutzwassergebühr 1,72 €/m³
       
    Niederschlagswassergebühr 0,45 €/m²
       
    Wird vorgeklärtes Schmutzwasser in öffentliche 
    Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk ange-
    schlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 0,74 €/m³
       
8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 wie folgt festgesetzt:
       
       Schmutzwassergebühr 1,72 €/m³
       
       Niederschlagswassergebühr 0,39 €/m²
       
       Wird vorgeklärtes Schmutzwasser in öffentliche 
       Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk ange-
       schlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 0,79 €/m³
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