TOP 5 - Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ für das Jahr 2022 und mittelfristige Finanzplanung 2023-2025 a) Stellungnahme der Verwaltung sowie Beratung und Abstimmung der Anträge, Anfragen und Anregungen der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder b) Haushaltsreden der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder c) Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die mittelfristige Finanzplanung bis 2025 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 2zu9/22

Sachvortrag:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit Datum vom 30.01.2022 zwei Anträge zum Haushaltsplan der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist gestellt. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Antrag:
Veräußerung der Immobilien Bahnhofstraße 19 und 21 als Konzeptvergabe

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Immobilien Bahnhofstraße 19 und 21 eignen sich aus der Sicht der Verwaltung entweder für Wohnungszwecke im gehobenen Segment oder gewerbliche bzw. freiberufliche Büronutzungen. Beide Nutzungsarten sind durch die geplante Änderung des B-Plans abgedeckt.

Die Vorgaben der Stadtplanung im Hinblick auf die äußere Sanierung der Immobilien sollen in den jeweiligen Kaufverträgen eingearbeitet werden. Da es sich um denkmalgeschützte Immobilien handelt, müsste zudem die Vorgaben der Denkmalschutzbehörde beachtet werden.

Die Immobilien sollen meistbietend, jedoch nicht unter dem vom Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswert, veräußert werden.

Die Verkaufserlöse sind für die Finanzierung des Hospizneubaus eingeplant.

Eine Veräußerung der Immobilien als Konzeptvergabe wird durch die Verwaltung als ungeeignet angesehen.

2. Antrag:
Unterstiftung Bildung und Kultur
hier: Bundesligacup

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission wird die Verwaltung den Vorschlag machen, bei der Zuschusspolitik Schwerpunkte zu bilden und diese transparent nach innen wie auch außen zu kommunizieren.

Die Sportförderung sollte nach Vorstellung der Verwaltung künftig nicht zu den Aufgaben der Hospitalstiftung bzw. deren Unterstiftungen gehören.

Damit entspricht der Antrag der Fraktion der zukünftigen Zielsetzung der Verwaltung. Der Vorsitzende des Beirats der Unterstiftung „Bildung und Kultur“ wird eine Beschlussfassung in diesem Sinne herbeiführen.

Beschlussantrag:

zum 1. Antrag:

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wird abgelehnt.

 

zum 2. Antrag:

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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