§ 19/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Corona-Krise; hier: a) Beschaffung FFP2-Masken; b) Einrichtung Service-Hotline für die Anmeldung zur Corona-Schutzimpfung (öffentlich)

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Version vom 30. September 2021, 15:22 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

zu a):
Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass man sich in der verwaltungsinternen Corona-Runde darauf verständigt habe, FFP2-Masken in großer Stückzahl zu beschaffen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ausstatten zu können. Auch werde, wie im letzten Jahr (siehe VFA, 27.04.2020, § 51, nichtöffentlich), für Bezieher des Haller Gutscheinheftes die Möglichkeit des Bezugs gewährleistet und die Zurverfügungstellung kostengünstiger Masken an bedürftige Menschen in Erwägung gezogen.

zu b):
Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass viele ältere Menschen vor einer Herausforderung stehen würden, sich für die Corona-Schutzimpfungen anzumelden. In der ersten Stufe der Corona-Impfungen werden Personen ab einem Alter von 80 Jahren geimpft, in Schwäbisch Hall betrifft dies ca. 2.400 Seniorinnen und Senioren. Die Stadt Schwäbisch Hall unterstützt bei den Terminvereinbarungen für die Impfungen und informiert über Fahrmöglichkeiten zum Kreisimpfzentrum nach Wolpertshausen oder organisiert diese über das Team des Heimbacher Hofes. Für die Inanspruchnahme des Unterstützungsangebotes an die Seniorinnen und Senioren wurde eine städtische Hotline eingerichtet.
Darüber hinaus wird berichtet, dass ein Brief an Landessozialminister Lucha gerichtet wurde, mit der Bitte mobile Impfteams auch in städtische Seniorenwohnhäuser zu schicken oder die Aufgabenübernahme den Kommunen zu ermöglichen. Die Antwort stehe noch aus.

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