§ 18/1 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung: Globalmietverträge der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist mit der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH; hier: Mietobergrenzen und Anpassung der Mieten in den Seniorenwohnhäusern (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 30. September 2021, 15:00 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 16.12.2020, § 221, dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt hat, wonach die im Globalmietvertrag mit der GWG enthaltenen hospitalischen Wohnungsbestände bis maximal 90 % der ortsüblichen Miete und die Wohnungen in den hospitalischen Seniorenwohnhäusern bis maximal 80 % der ortsüblichen Miete (unter Berücksichtung der maximal möglichen Erhöhung von 5 % über einen Zeitraum von zwei Jahren) begrenzt werden.

Meine Werkzeuge