§ 234/4 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Wohngebiet Langäcker, Bibersfeld; hier: Verbot zur Errichtung eines Holzhauses (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Linder informiert, dass er von einem Bürger angesprochen wurde, dass sein Wunsch nach einer Errichtung eines Holzhauses im Wohngebiet Langäcker, Bibersfeld, nicht entsprochen worden sei. Es stelle sich die Frage, ob dies noch zeitgemäß sei.

Erster Bürgermeister Klink informiert, dass die Festsetzung für dieses Baugebiet eine anteilige Holzverkleidung genehmige, jedoch kein komplettes Holzhaus. Da im Baugebiet ähnliche Anfragen bereits abschlägig entschieden worden sind, greife hier die Gleichbehandlung der Anfragen. Künftig müsse man diese - aus alten Bebauungsplänen übernommene - Festsetzung sicherlich hinterfragen. Grund hierfür war die Vermeidung von sogenannten kanadischen Holz- bzw. Blockhäusern.

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