§ 156 - Bürgersprechstunde: Barrierefreiheit am Bahnhof Hessental (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.

 

Herr Heinz Schüle macht den Vorschlag, als Zwischenlösung bis zur Bahnhofsumgestaltung in ca. fünf Jahren den Fußgängerübergang in Hessental durch Ampel und Schranke zur regeln. Als positive Beispiel nennt der den Bahnhof Wertheim, welcher mit solch einer Lösung geregelt sei und fragt, wie die Verwaltung und der Gemeinderat zu einer solchen Lösung stehe.

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass ihm dieser Vorschlag bereits in seiner letzten Bürgersprechstunde vorgetragen wurde und in Abstimmung mit Erstem Bürgermeister Klink ein Schreiben an die Deutsche Bahn AG verfasst wurde, um diese Zwischenlösung anzufragen. Eine Antwort auf dieses Schreiben liegt bisher noch nicht vor.

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